Dinslaken. Stadt lehnt die Forderung der Bürgerinitiative ab. Die Verwaltung habe die Taubenstraße begutachtet. Dort sei „kaum Verkehr“ festzustellen.
Die Absage kam prompt. Die Bürgerinitiative Taubenstraße hat am Wochenende drei Anträge an den Rat der Stadt Dinslaken gestellt. Sie bezweifelt, dass es sich bei der Taubenstraße um eine reine Anwohnerstraße handelt und bezieht sich auch auf den Elternverkehr zur Kita. Deswegen fordern die Bürger eine Umwidmung der Straße – und eine Verkehrszählung an der Taubenstraße. Unnötig – findet die Stadtverwaltung. Eine Verkehrszählung sei „nicht mehr für die Taubenstraße geplant“, so Stadtsprecher Marcel Sturm auf Nachfrage der NRZ.
Das bedeutet die Einstufung
Die Einstufung der Straße als Anwohnerstraße hat Einfluss auf die Höhe der Beiträge, die die Anlieger zur Erneuerung der Straße beitragen müssen - 60 Prozent. Anlieger von Hauptverkehrsstraßen etwa müssen nur 20 Prozent beisteuern.
Eine Anwohnerstraße dient laut städtischer Straßenbaubeitragssatzung „überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder der durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke“.
Das sagen die Anwohner
De facto sei die Taubenstraße aber eine Durchgangsstraße, finden die Anlieger. Die Straße stelle die historische Verbindung zwischen Kirch- und Mittelfeldstraße dar. Zwar sei sie 1962 als Anliegerstraße geplant gewesen, habe durch den Verkehr zum Heisterbusch und zur Hühnerheide habe sich die Taubenstraße zur „Durchgangsstraße“ entwickelt, heißt es in dem Antrag.
Die Straße werde „intensiv nicht nur durch die direkten Anwohner, sondern auch durch Bring- und Abholfahrten“ von Kita-Eltern, zum Schulzentrum, durch Busverkehr und Lieferverkehr genutzt, so die BI. Sie diene somit dem „öffentlichen Interesse.“ Erst am Samstag beim Straßenfest habe sich der Bürgermeister von der Menge des Durchgangsverkehrs überzeugen können, so Edgar Hellwig von der BI.
In einem weiteren Antrag fordert die Initiative die Stadt auf, die Dinslakener Straßenbaubeitragssatzung zu ändern. Das Werk aus dem Jahr 1998 sei als Mustersatzung des Städte- und Gemeindebunds übernommen worden. „Sie lässt aber Gestaltungsspielraum zu“, so Hellwig. Außerdem hätte sich in den 20 Jahren das Einkommensniveau der Anlieger – etwa bei Rentnern – deutlich zum Negativen verändert.
Außerdem, so beantragt die BI, solle die Stadt die Arbeiten ruhen lassen, bis die Gesetzeslage im Land geklärt sei und zudem schnellstmöglich die Fördermittel aus dem von der Landesregierung versprochenen 65-Millionen-Paket beantragen. Denn: „Der Zeitpunkt der Antragstellung auf Fördermittel bestimmt die Reihenfolge der Zuschussausschüttung,“ so die BI.
Das sagt die Stadt Dinslaken
Die Kita spiele bei der Einstufung der Straße als Anwohnerstraße „keine Rolle“, so die Auskunft von Marcel Sturm. In der gültigen Rechtsprechung gebe es ein entscheidendes Kriterium, ob eine Straße als Anliegerstraße gelt oder nicht: „Hat diese Straße verkehrsverbindenden Charakter hinsichtlich der Verbindung verschiedener Ortsteile oder hat sie ihn nicht?“ Die Taubenstraße habe auch mit Kita „keinen verkehrsverbindenden Charakter für verschiedene Ortsteile“. Die Stadtverwaltung habe die Einstufung als Anliegerstraße noch einmal vor Ort überprüft. Mitarbeiter hätten „an verschiedenen Tagen zu verschiedenen Tageszeiten die Situation beobachtet“. Ergebnis: „Es war kaum Autoverkehr auf der Straße festzustellen.“
Die Fördermittel könnten erst beantragt werden, wenn die Rahmenbedingungen feststehen, stellt Marcel Sturm für die Stadt klar. Die Anwohnerbeiträge würden ohnehin erst nach Abschluss der Baumaßnahme – also nach der neuen Gesetzeslage – abgerechnet.
Das sind die geschätzten Kosten
Den Anwohnern der Taubenstraße wurden vier Ausbauvarianten vorgelegt:
Variante 1 (mit gepflasterter Straße, Parkbuchten, Bäumen, Kreisverkehr) würde 3,1 Mio. Euro kosten - 14,50 Euro pro Quadratmeter für die Anwohner. Da es sich meist um ältere, großzügig geschnittene Grundstücke handele, kämen bis zu 14.500 Euro Kosten auf Anlieger zu. Variante 2 (etwas abgespeckt) würde 2,9 Mio. Euro kosten. Derzeit wird Variante 3 (Teerdecke statt Pflaster, kein Kreisverkehr) für 2,5 Mio. Euro favorisiert (12,50 Euro/Quadratmeter), die Basis-Variante 4 für 2,3 Mio. Euro möchte die Stadt Dinslaken nicht, so Gerd Radusch von der BI. Nach neuer Gesetzeslage würden sieben Euro pro Quadratmeter (mal 1,25 für mehr als ein Geschoss) auf die Bürger zurückfallen.
Generell wehren sich die Anwohner gegen jede Kostenbeteiligung. Die Bürger hätten 100 Prozent der Erschließungskosten getragen, seit 57 Jahren habe die Stadt weder Straße noch Kanal saniert. Das sei aber ihre Pflicht gewesen und an den Kosten hätten die Bürger nicht beteiligt werden können – im Gegensatz zur nun geplanten Umgestaltung.