Dinslaken. Das Ulcus-Gebäude kommt im August unter den Hammer. Der Gutachter schätzt den Wert auf 550.000 Euro. Die Zukunft der Gaststätte ist ungewiss.

Der Ulcus 3.0 ist nicht irgendeine Kneipe. Der Ulcus ist DIE Kneipe in Dinslaken. Die es irgendwie schon immer gab. Wo schon Generationen am Tresen lehnten. Wo Abis begossen, Beziehungen begonnen und beendet wurden. Nun ist die Zukunft des Ulcus ungewiss. Denn das Gebäude wird zwangsversteigert. Wie es danach weitergeht, ist offen.

Die beiden Gebäude, in denen der Ulcus beheimatet ist und die dazu gehörigen Grundstücke, etwa der Hof, in dem der Biergarten ist, kommen am 21. August, 9.30 Uhr, beim Amtsgericht Dinslaken unter den Hammer. Der Gutachter schätzt den Verkehrswert auf 550.000 Euro.

Ulcus in Dinslaken wird zwangsversteigert – Kneipe hatte bereits mehrere Namen

Der Ulcus hat in den vergangenen Jahren mehrmals den Pächter und Namen gewechselt. 2003 wurde die Kneipe umgebaut und erweitert, 2005 übernahm Kristian Knauff, der Besitzer der Gebäude, den Laden.

2016 gab er ihn wieder ab. Dann wurde die Kneipe zuerst zu „der Club“ – allerdings nicht lange. Mitte 2017 war „der Club“ für mehrere Wochen dicht, wurde renoviert – um dann als „Ulcus 3.0“ wieder zu eröffnen. „Es geht auf jeden Fall weiter“, versprach Kristian Knauff damals.

Eigentümer ist unzufrieden mit Pächtern

Schon im Januar 2018 stand allerdings fest, dass das Ensemble versteigert wird: Damals wurden Gebäude und Grundstück begutachtet. Wie und ob es nun weitergeht, das konnte Knauff gestern nicht sagen. Auch der aktuelle Pächter äußerte sich auf Nachfrage nicht.

Zwischenzeitlich hieß der Ulcus „der Club“.
Zwischenzeitlich hieß der Ulcus „der Club“. © FUNKE Foto Services | Markus Joosten

„Aus wirtschaftlichen Gründen“ müsse er die Traditionskneipe verkaufen, bedauert Kristian Knauff. Und hofft, dass sich vor der Zwangsversteigerung noch ein Käufer findet. Denn eigentlich, findet er, eigne sich das Gebäude nur als Standort für Gastronomie. Er zeigt sich auch unzufrieden mit den beiden vorherigen Pächtern. Diese hätten „gastronomisch einiges vermissen lassen“. So gab es laut Facebookseite der Kneipe etwa seit geraumer Zeit keine Veranstaltungen mehr. Knauff, der den ersten Pächter eine Zeit lang unterstützt hat, hofft nun, dass die Kneipe wieder „in gesunde Hände kommt“.

Gebäude unter Denkmalschutz

Beide Gebäude sind erstmals in einem Stadtplan aus dem Jahr 1825 eingezeichnet, das genaue Alter ist nicht bekannt. Das Fachwerkhaus steht unter Denkmalschutz, wurde 2006 laut Gutachten in die Denkmalliste der Stadt aufgenommen. „Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus dem städtebaulichen Zusammenhang und der unveränderten Bebauung sowie der Fassadengestaltung des frühen 19. Jahrhunderts“, heißt es in dem Gutachten. Auch die dazugehörige Brückstraße 12 a genieße Bestandsschutz.

„Vielzahl von Nutzungen möglich“

Das Gutachten hält aufgrund der Größe „eine Vielzahl“ von Nutzungen für vorstellbar: „eine national ausgerichtete Speisegaststätte mit separatem Spezialitätenverkauf, Galerie oder Atelierhaus mit kleiner Küche, Ändern der Ausrichtung zum Irish Pub, Weinlokal, Verkaufsfläche mit Werkstatt für Maßanfertigungen.“

Das Gutachten beleuchtet auch das nähere und weitere Umfeld der Gastronomie, erwähnt die erwartete Alterung der Dinslakener Bevölkerung ebenso wie Konjunkturberichte und das langfristige Ziel, die Altstadt verkehrsfrei zu haben. Für die Duisburger Straße wurde in der Vergangenheit eine Sperrung an Sommer-Samstagen eingeführt, um die Straße als Gastromeile zu fördern.

Der Versteigerungstermin ist am Mittwoch, 21. August, 9.30 Uhr, im Amtsgericht Dinslaken (Schillerstraße 76, Saal 206). Die detaillierten Gutachten können online unter www.zvg-portal.de abgerufen werden.