Dinslaken/Duisburg. Ein Dinslakener soll im Januar seine Frau getötet und versucht haben, die Tat als Selbstmord aussehen zu lassen. Beinahe hätte das auch geklappt.
Der große stämmige Mann im blau-weiß karierten Hemd, der am Freitag auf der Anklagebank im Schwurgerichtssaal Platz nahm, wischte sich gelegentlich über Nase und Augen. Das blieb das einzige äußere Zeichen von Anspannung.
In der Nacht zum 13. Januar soll der 56-Jährige an der Kurt-Schumacher-Straße in Hiesfeld seine 52-jährige Ehefrau getötet und versucht haben, die Tat als Selbstmord aussehen zu lassen. Die Anklage vor dem Landgericht Duisburg wirft dem Hiesfelder Totschlag vor. Der Angeklagte soll der Frau zunächst ins Gesicht geschlagen haben. Dann soll er sie gewürgt und ihre Atemwege verlegt haben, indem er ihr einen weichen Gegenstand in oder auf den Mund drückte. Die Frau erstickte.
Es sollte so aussehen, als habe die Ehefrau sich selbst getötet
Der Angeklagte soll unmittelbar nach ihrem Tod mehrere Kabelbinder um den schlanken Hals des Opfers geschlungen haben. Es sollte so aussehen, als habe die unter Depressionen leidende 52-Jährige sich selbst getötet.
Das hätte beinahe geklappt.
Die Leiche wurde erst zwei Tage später und nicht als Opfer eines Gewaltverbrechens zur Obduktion in die Gerichtsmedizin gebracht.„Die Kabelbinder sind auf jeden Fall nach dem Tod der Frau angebracht worden.“ Da gibt es für die Gerichtsmedizinern Dr. Elke Otto keinen Zweifel. Zuvor habe es eine massive Gewalteinwirkung gegen die linke Gesichtshälfte und gegen den Hals der Frau gegeben. „Sie ist erstickt.“ Ein minutenlanger, qualvoller Tod.
Es gab praktisch keine Abwehrverletzungen am Körper der Frau
Die Spuren sprechen dafür, dass der Täter sein liegendes Opfer dabei mit den Knien festhielt. Es gibt allerdings praktisch keine Abwehrverletzungen am Körper der 52-Jährigen.
Das hat möglicherweise mit den starken Beruhigungsmitteln zu tun, die der Frau verschrieben worden waren. Wie viel sie davon im Blut hatte, ließ sich allerdings nicht mehr klären.
Sohn des Paares war nach Tat ebenfalls in Verdacht geraten
Der 17-jährige Sohn des Paares war nach der Tat ebenfalls in Verdacht geraten. Nur der Ehemann oder der Sohn hatten sich zur Tatzeit in der Wohnung aufgehalten. Für die Polizei musste einer der beiden der Täter gewesen sein. Vor dem Schwurgericht wurde die Video-Aufzeichnung einer Vernehmung des 17-Jährigen vorgespielt. Der gab an, in der Tatnacht unterwegs gewesen zu sein. Bei seiner Rückkehr sei er alkoholisiert gewesen und habe sich, nachdem er gegen 3 Uhr morgens noch kurz mit seiner Mutter geredet hatte, sofort ins Bett gelegt.
Am nächsten Morgen gegen 9 Uhr sei er dann wach geworden, als sein Vater aufgeregt nach einem Notarzt telefonierte. Vier Monate lang war auch gegen den 17-Jährigen ermittelt worden. Sein in Untersuchungshaft sitzender Vater hatte auch dazu geschwiegen.
>> Für das Verfahren sind bis Anfang September fünf weitere Verhandlungstage vorgesehen.