Voerde. . Die Forderung nach einer Unterführung an der Schwanenstraße als Ersatz für den Bahnübergang begründet die Stadt auch mit der neuen Polizeiwache.

Die Stadt liefert weitere Argumente für ihre Forderung nach einer Unterführung an der Schwanenstraße und hat diese in einem Schreiben an die Bezirksregierung Düsseldorf und an die Deutsche Bahn dargelegt. Dies teilte der Erste und Technische Beigeordnete Wilfried Limke am Dienstagabend im Haupt- und Finanzausschuss mit. Im Zuge des dreigleisigen Ausbaus der Betuwe-Strecke fällt der Bahnübergang an der Schwanenstraße bekanntlich weg. Das Verkehrsunternehmen will dafür keinen Ersatz schaffen. Die Kommune dagegen fürchtet bei einer fehlenden Querungsmöglichkeit um ihre städtebauliche Entwicklung – was sie im laufenden Planfeststellungsverfahren zum Betuwe-Ausbau mehrfach kommuniziert hat.

Zusätzliche Rettungswache wird ebenfalls angeführt

Nun führt die Stadt drei weitere Aspekte an, die für sie „von großer Bedeutung sind“, konstatiert Limke auf Nachfrage der NRZ. Da ist die geplante neue Polizeiwache, die in Voerde-Mitte angesiedelt werden soll. Einsatzlogistisch seien kurze Wegeverbindungen zu den potenziellen Einsatzorten das Ziel. Der Polizei müsse es möglich sein, von ihrer Wache aus sternförmig dorthin zu gelangen, wie Limke erläutert. Die ersatzlose Schließung des Bahnübergangs Schwanenstraße führe zu „erheblichen“ Umwegen und könne eine Verzögerung von Einsatzzeiten zur Folge haben.

Ähnlich verhalte sich die Sache im Fall der neuen Rettungswache, die in Voerde stationiert werden soll. Limke weist auf die gesetzlich festgelegten Hilfsfristen hin, innerhalb derer die Einsatzorte erreicht werden müssten. In Voerde gebe es nur wenige Wegeverbindung zwischen den Siedlungsräumen östlich und westlich der Bahnstrecke. Fiele der Übergang ohne Bau einer Unterführung weg, würde diese Situation noch verschärft, sagt Limke.

Auch Starkregenereignisse spielen eine Rolle

Als drittes verweist die Stadt auf die Auflage des Landes an die Kommunen, im Zuge eines „Starkregenrisikomanagements“ Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu erarbeiten. Limke führt die bei Starkregenereignissen bestehende Gefahr an, dass die vorhandenen Unterführungen im Stadtgebiet überflutet werden. Darauf weise am Hammweg, einer Landstraße, ein Schild hin. Auch an der innerörtlichen Bahnhofstraße gibt es dieses Problem. Die bestehenden Unterführungen seien zu einer Zeit gebaut worden, als die Anpassung an die Folgen des Klimawandels noch nicht die Bedeutung wie heute gehabt habe, erklärt Limke. Dies mache einen Durchlass an der Schwanenstraße notwendig. Die von der Stadt dort geforderte Unterführung könne der neuen Anforderung, Starkregenereignissen begegnen zu müssen, entsprechend baulich konstruiert werden. Damit biete sich im Schadensfalls dann die Möglichkeit der Entfluchtung.

Alle drei neuen Punkte bittet die Stadt im noch laufenden Abwägungsprozess mit zu berücksichtigen. Solange kein Planfeststellungsbeschluss erlassen worden sei, habe die Kommune immer die Möglichkeit, neue Sachverhalte anzubringen, betont Limke. Der Erste Beigeordnete rechnet für den ersten Voerde betreffenden Abschnitt 1.4 – dieser verläuft ab der Stadtgrenze zu Dinslaken bis etwa Höhe Grenzstraße – nicht mehr in der ersten, sondern in der zweiten Jahreshälfte 2019 mit dem Planfeststellungsbeschluss.