Voerde/Hünxe. . Behörde sieht bei Deichunterquerung im Press- oder Bohrverfahren Gefahren. Hünxer Verwaltung empfiehlt Klage gegen Planfeststellungsbeschluss.
Die Erdgasfernleitung Zeelink, für deren Bau auf dem 105 Kilometer langen, ihr Zuständigkeitsgebiet betreffenden Teilstück die Bezirksregierung Düsseldorf am 9. Januar den Planfeststellungsbeschluss, also die Genehmigung, erlassen hat, quert auf dem Gebiet der Stadt Voerde in Ork den Rhein und kreuzt den Deich. Letzteres soll in „offener Bauweise“ geschehen. Das hat die Bezirksregierung, bei der auch die staatliche Deichaufsicht angesiedelt ist, der Firma Zeelink vorgeschrieben.
Es werde dabei ein Graben bis zum Auflager des Rohres geöffnet und nach dessen Verlegung wieder verschlossen. Die Prüfung des Bauantrags habe ergeben, dass dieses Verfahren zu bevorzugen sei, erläutert Beatrix Van Vlodrop, Pressesprecherin der Behörde, auf NRZ-Anfrage. Dem Unterfahren des Deiches im Bohr- oder Pressverfahren stimmte die Bezirksregierung nicht zu, weil dieses zu Hohlräumen im Untergrund führen könne. Dies berge Gefahren: Wasser, das sich entlang den Leitungen einen Weg suche, Erosion oder auch Setzungen des Deiches.
Rohr muss auf Betonfundament aufgelagert werden
„Das Verlegen der Leitung und das Verschließen der Baugrube erfolgt kontrolliert, um die Risiken wie die genannten zu vermeiden.“ Es werde dabei auch berücksichtigt, dass das Gebiet des Deichverbandes Mehrum „zum ehemaligen aktiven Bergbaubereich zählt und von Bergsenkungen betroffen“ sei. Die Leitung muss mindestens einen Meter unterhalb des Deichlagers verlegt und das Rohr in der wasser- und landseitigen Deichschutzzone I auf einem Betonfundament aufgelagert werden.
Der Deichverband hatte im Zuge des Planfeststellungsverfahrens die Forderung formuliert, dass die Vorhabenträgerin die Standsicherheit des Deiches bei darunter verlegter Gaspipeline im Hochwasserfall nachweisen müsse. Der bestehende Hochwasserschutz dürfe „nicht geschwächt werden“, betont Van Vlodrop. Somit stünden etwa die Überprüfung der Standsicherheitsuntersuchungen zur Rohrleitung und die geotechnischen Kontrollen zur Einbindung/Verlegung der Leitung im Untergrund im Fokus.
Verbände wollen gemeinsam Ingenieurbüro beauftragen
Geplant ist, dass die vom Pipeline-Bau betroffenen Deichverbände Mehrum und Duisburg-Xanten – linksrheinisch quert die Leitung den Fluss bei Rheinberg-Wallach – gemeinsam ein Ingenieurbüro beauftragen, das die Maßnahme plant, begleitet und den geforderten Nachweis der Standsicherheit erbringt. Die Firma Zeelink habe die Kostenübernahme zugesagt, so der hiesige Deichgräf Ingo Hülser.
Zu der Frage, wie mögliche Beschädigungen an der Pipeline im Hochwasserfall verhindert werden sollen, erklärt die Sprecherin der Bezirksregierung, dass für den Bereich eine unterirdische Gasleitung beantragt und genehmigt worden sei. Diese sei somit einer Hochwasserwelle „nicht direkt“ ausgesetzt. Es müsse in den Standsicherheitsuntersuchungen jedoch die konkrete Auswirkung von Hochwasser im Rhein berücksichtigt werden. Zudem gebe es eine zeitliche Beschränkung für die Bauarbeiten im Rhein und die Deichöffnung. Für die Standsicherheit der Gaspipeline sei in erster Linie der Antragsteller beziehungsweise der Betreiber verantwortlich und nicht die staatliche Deichaufsicht in der Bezirksregierung.
Zeelink ist bei Sondersitzung des Hünxer Rates Thema
Nur noch wenige Tage bleiben, gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf zum Bau der Erdgasfernleitung Zeelink Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster einzureichen. Die Frist endet am kommenden Montag, 4. März. Die in Hünxe gegründete und unter anderem auch in Voerde aktive Initiative gegen den Leitungsbau hat sich noch nicht final entschieden, ob sie den Rechtsweg gehen wird. Dies erklärte Rainer Rehbein, einer ihrer Sprecher, am Dienstag auf Nachfrage der NRZ und wies angesichts der Kürze der verbleibenden Zeit darauf hin, dass bis zu dem besagten Stichtag die Klage, aber damit nicht auch schon die Klagebegründung eingereicht sein müsse. Die Initiative wolle zunächst die Sondersitzung des Hünxer Rates am Mittwoch, 27. Februar, abwarten.
Das Thema kommt dort kurzfristig über eine Tischvorlage in die Beratung. Die Verwaltung schlägt der Politik vor, gegen die Baugenehmigung der Bezirksregierung eine Klage anzustrengen. Die Vorprüfung durch eine Anwaltskanzlei sei zu dem Ergebnis gekommen, „dass eine Klagebefugnis gegeben sein könnte, einer Klage allerdings keine nennenswerten Erfolgsaussichten zugemessen werden“, schreibt die Verwaltung in der Tischvorlage. Da es aber die „Möglichkeit eines Klageerfolges“ gibt, empfiehlt sie, den Klageweg zu beschreiten. Die „grundsätzlichen“ Gerichtskosten schwanken ihr zufolge – je nach Streitwertfestsetzung – zwischen 2999 und 4000 Euro. Die Anwaltskosten schätzt die Verwaltung auf etwa 5000 Euro.
Stadt Voerde prüft derzeit eine mögliche Klage
Auch in der Nachbarkommune wird über eine Klage nachgedacht. Die Stadt Voerde lässt diese Möglichkeit gerade prüfen, wie deren Erster und Technischer Beigeordneter, Wilfried Limke, auf Nachfrage mitteilte. Liegt das Ergebnis vor, folge die Abstimmung mit der Politik. Eine Entscheidung soll in dieser Woche fallen. Die Stadt stehe in der Sache mit Hünxe in Kontakt. Eine gemeinsame Klage kommt jedoch nach Einschätzung Limkes angesichts der unterschiedlichen Ansprüche beider Kommunen, der anderen Gemengelage, nicht in Betracht.