Voerde. . Land macht Gesamtkonsens über alle Maßnahmen zur Bedingung, bei Beseitigung von Bahnübergängen die Kosten der jeweiligen Kommune zu übernehmen.
Die Antwort des NRW-Verkehrsministeriums auf ein Schreiben der Stadt zum Thema Betuwe hat im Rathaus für Irritation und in Reihen der Politik für Verärgerung gesorgt. Es geht um einen einige Jahre alten Erlass, unter welcher Bedingung das Land für die im Zuge des Streckenausbaus vorgesehene Beseitigung der Bahnübergänge den Kostenanteil der Kommunen – es handelt sich um ein Drittel der Gesamtsumme – übernimmt. Die Voraussetzung dafür ist, dass zwischen der Kommune und der Bahn über sämtliche Bahnübergangsbeseitigungen auf dem Gemeindegebiet ein Konsens herrscht. In Anbetracht der Tatsache, dass es bei der Schwanenstraße bisher noch keine Einigkeit gibt, schrieb die Stadtverwaltung Mitte März dieses Jahres das NRW-Verkehrsministerium an und bat um „eine verlässliche Auskunft“ dazu, bis wann spätestens der geforderte Konsens erklärt sein müsse, sagte der Erste und Technische Beigeordnete Wilfried Limke auf Nachfrage der NRZ.
In der Antwort aus Düsseldorf heißt es, dass der Gesamtkonsens über sämtliche Maßnahmen spätestens dann vorliegen muss, wenn der erste Förderantrag für eine Bahnübergangsbeseitigung auf dem jeweiligen Gemeindegebiet zur Bewilligung des Kostendrittels vorliege. Nur dann würde das Finanzministerium seine unter Vorbehalt stehende Zustimmung zur vollständigen Übernahme der Kosten geben.
Schwanenstraße ist nicht der einzige Dissensfall
Just dieser Passus hat im Rathaus noch einmal eine Frage aufgeworfen: Die Stadt möchte bestätigt wissen, dass sich die Forderung nach einem Konsens in Fortführung der vorherigen Erlasse des Landes nur auf die Beseitigung der Bahnübergänge und nicht auf andere, den Betuwe-Ausbau betreffende Punkte grundsätzlicher Art innerhalb der Kommune bezieht, und hat das Verkehrsministerium daher kürzlich noch einmal angeschrieben. Denn: Der Bahnübergang Schwanenstraße ist nicht der einzige Fall, in dem es noch keine Einigkeit gibt. Beispiel Friedrichsfeld: Während die Bahn den Zugang zu den Bahnsteigen allein über eine lange Rampe vorsieht, fordert die Stadt zusätzlich dazu Aufzüge.
Ministerium: Konsens wäre durch Klage vereitelt
Bleiben beide Seiten im Fall der Schwanenstraße bei ihrer Haltung, müsste das Eisenbahnbundesamt (EBA), das den Planfeststellungsbeschluss erlässt, den Dissensfall letztlich auflösen. Würde das EBA der Auffassung der Bahn folgen, könnte die Stadt dagegen klagen. Dies jedoch würde das Land in jedem Fall als Vereitelung des geforderten Konsenses bewerten, wie dem Schreiben des Verkehrsministeriums zu entnehmen ist. Das hieße in der Konsequenz, die Stadt bliebe auf ihrem Kostenanteil für die Beseitigung aller Bahnübergänge sitzen. Wenn der Beschluss des EBA vorliegt, will die Stadtverwaltung bewerten, wo die Kommune dann steht, und der Politik die bestehenden Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, wie Limke erklärt.
Aus den Reihen der Politik wird angesichts der Aussagen des Verkehrsministeriums scharfe Kritik laut: SPD-Ratsherr Wolfgang Krieg machte seinem Unmut über die Konsensforderung für alle Bahnübergänge im Haupt- und Finanzausschuss Luft und die Existenz des Schreibens damit öffentlich. Unterstützung erhielt er von WGV-Fraktionschef Christian Garden, der die Positionierung des Ministeriums als „starkes Stück“ und dessen Verständnis von kommunaler Mitbestimmung kritisierte. „Dazu muss eine Antwort der Fraktionen kommen“, sagte Garden.