Hünxe. . Der Kreis Wesel hat die beantragten Windkraftanlagen genehmigt. Drei Anlagen sollen auf der Halde Lohberg Nord Norderweiterung errichtet werden.

  • Kurz vor Jahresende sind die Genehmigungen vom Kreis erteilt worden
  • Auf der Halde Lohberg Nord Norderweiterung sollen drei Anlagen errichtet werden
  • Die Investoren können, müssen aber nicht sofort mit dem Bau beginnen

Sieben auf einen Streich - so könnte es für die Gemeinde in Sachen Windräder heißen. Denn für insgesamt sieben Windkraftanlagen hat der Kreis nun die Genehmigung erteilt. Nachzulesen ist es im aktuellen Amtsblatt, in dem die Bescheide veröffentlicht worden sind.

Vier dieser Anlagen will die Arbeitsgemeinschaft Hünxer Heide GbR im Bruckhausener Wald errichten (wir berichteten), drei die Windpark Hünxe GmbH. In beiden Fällen haben Klagen, die gegen die Genehmigung eingereicht werden, keine aufschiebende Wirkung.

Die Genehmigung für die Arbeitsgemeinschaft trägt das Datum 22. Dezember, die für die Windpark GmbH das Datum 28. Dezember. Das letztgenannte Unternehmen erhält eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115.

Nabenhöhe liegt bei fast 150 Metern

Laut Handelsregister verfolgt die Gesellschaft das Ziel auf der Halde Lohberg Nord Norderweiterung Windkraftanlagen zu bauen und zu betreiben. Als Geschäftsführer fungieren Hans-Joachim Giersch, seines Zeichen auch Geschäftsführer der Gemeindewerke Hünxe, sowie Ulrich Porath von der RAG-Tochter Montan Immobilien GmbH.

Jedes der drei Windräder, das die Windpark Hünxe GmbH errichten möchte, soll eine Nennleistung von drei Megawatt haben. Die Nabenhöhe liegt bei 149,08 Metern, der Rotordurchmesser bei 115,71 Metern und insgesamt ist jede Anlage 206,94 Meter hoch. Die Arbeitsgemeinschaft will ebenfalls Anlagen des Typs Enercon E-115 errichten.

Baubeginn ist sofort möglich

Die Veröffentlichung der Bescheide im Amtsblatt erfolgte auf Wunsch der Unternehmen. Wichtig war ihnen auch, dass die Genehmigung noch vor dem 31. Dezember 2016 erteilt werden, da die Windkraftanlagen dann noch unter die besseren Konditionen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fallen. Damit lassen sich die Anlagen besser finanzieren. Immerhin kostet die Errichtung einer Anlage über vier Millionen Euro.

Beide Unternehmen hatten bei der Kreisverwaltung beantragt, die Genehmigung „für sofort vollziehbar zu erklären“. Damit ist gewährleistet, dass sie sofort nach Erteilung der Genehmigung mit dem Bau beginnen könnten. Da der Kreis die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet hat, haben Anfechtungsklagen, die beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht werden müssen, keine Aufschiebende Wirkung.

Kreis sieht keine schädliche Umwelteinwirkungen

Klagen kann man auch gegen die Anordnung des Kreises, der nicht davon ausgeht, dass mit den Anlagen schädliche Umwelteinwirkungen verbunden sind.

Die Bauarbeiten können, müssen aber nicht sofort beginnen. Die Genehmigungen verlieren ihre Gültigkeit, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren mit der Errichtung der Anlage begonnen und die Windräder nicht innerhalb eines weiteren Jahren in Betrieb genommen werden.