Duisburg. Bezirkssportgericht spricht nach dem Spielabbruch TuS Xanten die Punkte zu und verhängt 2000 Euro Strafe. Asterlagen legt Einsspruch ein.

Sadettin Ulukan war stinksauer. „Wollen die die 2000 Euro zurückhaben?“, schimpfte der Vorsitzende des Fußball-Bezirksligisten TuS Asterlagen. Vor kurzem hatte das Verbandssportgericht das Urteil des Bezirkssportgerichts im Falle des Abbruchs der Asterlager Partie gegen den TSV Wachtendonk-Wankum – Neuansetzung und Geldstrafe – kassiert, den West-Duisburgern die Punkte zugesprochen und die Strafe wegen der Fehlverhaltens von Zuschauern und mangelnden Ordnungsdienstes von 3000 auf 1000 Euro reduziert. Nun stand der Abbruch des Spiels zwischen Asterlagen und dem TuS Xanten zur Verhandlung. Das Urteil auf Bezirksebene lautet diesmal: 2:0-Wertung für Xanten und 2000 Euro Geldstrafe wegen Fehlverhaltens der Zuschauer.

Am 22. Oktober hatte der Schiedsrichter die Partie gegen Xanten beim Stand von 2:0 für die Gäste in der Halbzeitpause abgebrochen. Offenbar war er von einem leeren Trinkpäckchen der Marke „Durstlöscher“ getroffen worden. Wo genau? „Ich wurde am Kopf getroffen“, erklärte der Unparteiische selbst. Oder war es doch der obere Arm? Und wer hatte das Päckchen geworfen oder getreten? In der Urteilsbegründung erklärte das „BSG“, dass diese Frage nicht wirklich geklärt werden konnte, die Sache aber jemandem aus dem Asterlager Umfeld zuzuordnen sei.

Xantener Zeuge sieht keine Absicht

Ein Zeuge aus Xanten, der seine Aussage schriftlich eingereicht hatte, erklärte, dass es wohl ein Asterlager gewesen sei, möglicherweise ein Auswechselspieler, der aus Frust das Päckchen geschossen habe, das daraufhin den Hinterkopf des Schiedsrichters getroffen habe. Seiner Aussage nach sei das aber ohne Absicht passiert. Der Unparteiische selbst, der von Ordnern auf dem Weg in die Kabine begleitet worden war, erklärte, dass er sich zunächst nicht schlüssig gewesen war, ob er das Spiel abbrechen solle. „Ich wollte erst weitermachen, habe mir dann aber gesagt, dass ich das nicht mit mir machen lasse.“

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Bemerkenswerterweise sprang der Schiedsrichter nach dem Spiel dem TuS Asterlagen zur Seite und erklärte in einem Dialog auf Facebook: „Zu den Vorkommnissen gestern möchte ich gerne eines klarstellen: Weder habe ich Hilfe gesucht und nicht bekommen, noch wurde versucht, in meine Kabine einzudringen. Die Vereinsverantwortlichen von Asterlagen waren allesamt sehr nett und hilfsbereit. Da hat ein Zuschauer, aus welchem Vereinslager auch immer, anscheinend seine Emotionen nicht im Griff gehabt.“ Vor dem BSG betonte er die Richtigkeit seiner Aussage, bekam aber auch einen Rüffel des Gerichts, weil er sich als Unparteiischer nicht zu einem schwebenden Verfahren öffentlich zu äußern habe.

„Staredown“ zwischen Schiedsrichter und Spieler

Vom Vorwurf eines unzureichenden Ordnungsdienstes wurde der TuS Asterlagen explizit freigesprochen. Peter Hanisch vom Kreisfußballausschuss war als Verbandsaufsicht beim Spiel, doch der Vorfall habe sich in seinem Rücken abgespielt. „Mir ist aber nichts aufgefallen, was es nicht auf anderen Plätzen auch gibt“, sagte er bezüglich der Diskussionen mit oder Zuschauervorwürfen gegen den Schiedsrichter. Es habe Unverständnis bezüglich eines nicht erfolgten Abseitspfiffes vor dem 0:1 und wegen einer gelb-roten Karte kurz vor der Pause gegeben. Im Zuge des „Doppelgelbs“ gegen einen TuS-Spieler habe es, so der Schiri selbst, einen „Staredown“, also ein gegenseitiges Fixieren mit den Augen, und einen Körperkontakt gegeben. Bereits zuvor sei ein Asterlager Spieler vom Schiedsrichter angerempelt worden, so die Asterlager in der Schilderung der Vorkommnisse.

Klar scheint schon jetzt zu sein, dass der TuS Asterlagen Einspruch einlegen und das Verbandssportgericht anrufen wird.