Duisburg. Der Fußball-Bezirksligist hat unter anderem wegen der umstrittenen Urteilsbegründung Protest gegen die Neuansetzung des Abbruchspiels eingelegt.

Der Streit um den Spielabbruch in der Fußball-Bezirksliga zwischen dem TuS Asterlagen und dem TSV Wachtendonk-Wankum geht in die nächste Runde. Wie bereits angekündigt hat der Verein aus dem Duisburger Westen Einspruch gegen die Entscheidung des Bezirkssportgerichts vom 19. September eingelegt, das Spiel auf neutralem Platz neu anzusetzen. Außerdem wurde dem TuS wegen unsportlichen Verhaltens eines Zuschauers und eines angeblich nicht ausreichend besetzten Ordnungsdienstes eine Geldstrafe von insgesamt 3000 Euro auferlegt.

Abbruch am 3. September

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„Wir haben den Einspruch inzwischen offiziell eingelegt und auch die entsprechende Gebühr hierfür bezahlt“, erklärt Sadettin Ulukan, der Vorsitzende des TuS Asterlagen. Das Spiel wurde am 3. September beim Stand von 1:1 abgebrochen, weil sich die Gäste nach der Attacke eines Zuschauers auf einen ihrer Spieler geweigert hatten, weiterzuspielen, obwohl der Schiedsrichter die Partie fortsetzen wollte, weil er keine weitere Gefahr für die Durchführung erkannt hatte. Ein Zuschauer war nach einer Freistoßentscheidung, bei der zunächst unklar schien, für wen der Freistoß gepfiffen worden war, auf den Platz gerannt und hatte einem Spieler der Gäste einen Kopfstoß verpasst. Im Anschluss hat der TuS den betreffenden Zuschauer der Anlage verwiesen und ein mündliches Platzverbot ausgesprochen. Da sich der TSV aber nicht mehr sicher gefühlt habe, wurde das Spiel seitens der Gäste abgebrochen.

Bei der Urteilsbegründung des Bezirkssportgerichts 2 in der Sportschule Wedau wurde explizit erwähnt, dass etwaige Vorfälle aus dem Asterlagener Spiel in Rindern ebenfalls berücksichtigt worden wären, obwohl das betreffende Spiel mit keiner Silbe im Verfahren erwähnt worden war. In besagter Partie hatte es offenbar eine Rudelbildung gegeben, nach der aber weitergespielt werden konnte. Außerdem fiel die Aussage seitens der Kammerbesetzung, es sei ja so, dass es immer dann zu wenige Ordner seien, wenn etwas passiere. Nun muss sich das Verbandssportgericht mit dem Fall befassen. Ein Termin hierfür steht aber noch nicht fest.