Duisburg. Das Bezirkssportgericht hat eine Wiederholung des Spiels zwischen Asterlagen und Wachtendonk angeordnet. Teil der Begründung lässt Fragen offen.

Der Fall TuS Asterlagen wird die Fußball-Bezirksliga noch eine Weile beschäftigen. Am Dienstagabend hat das Bezirkssportgericht 2 des Fußball-Verbandes Niederrhein in einer Sitzung in der Sportschule Wedau beschlossen, dass das abgebrochene Spiel zwischen dem TuS Asterlagen und dem TSV Wachtendonk-Wankum auf neutralem Platz wiederholt werden muss. Außerdem muss Asterlagen wegen unzureichendem Ordnungsdienst 1000 Euro Strafe berappen – und weitere 2000 Euro wegen unsportlichen Verhaltens eines Zuschauers.

„Das ist eine Frechheit. Das ist Diskriminierung“, schimpfte der TuS-Vorsitzende Sadettin Ulukan nach der Verhandlung und kündigte an, innerhalb der zehntägigen Frist Einspruch gegen das Urteil einzulegen. Die Verantwortlichen aus Wachtendonk haben erklärt, sich zunächst vereinsintern über einen möglichen Einspruch ihrerseits beraten zu wollen.

Abbruch nach Zuschauerattacke

Die Partie war am 3. September beim Stand von 1:1 abgebrochen worden, weil sich die Gäste nach der Attacke eines Zuschauers auf einen ihrer Spieler geweigert hatten, weiterzuspielen. In einer strittigen Situation nach einer Freistoßentscheidung, bei der einige Sekunden offenbar unklar war, für wen der Freistoß gepfiffen worden war, kam es erst zu einer kleinen Rangelei um den Ball. Nichts Wildes. Wild wurde es, als ein Zuschauer, der zuvor in der Nähe der Asterlager Bank gestanden hatte – und der nach Aussagen der Vereinsverantwortlichen schon einige Spiele in Asterlagen angesehen habe, aber nie auffällig geworden sei – auf den Platz gelaufen war und dem Gästespieler einen Kopfstoß verpasst hatte. Danach seien – das schilderten beide Vereine so – die Ordner von der anderen Platzseite sofort auf die Seite der Mannschaftsbänke gelaufen, wo sich ebenfalls nach Angaben beider Vereine rund sieben bis zehn Zuschauer aufgehalten hätten, während das Gros der angegebenen 110 Zuschauer auf der Gegenseite stand, und hätten nach einem kleinen Gerangel den betreffenden Zuschauer vom Platz geführt und ihm Platzverbot erteilt.

Mit diesem „mündlichen Verweis“, ohne die Personalien aufzunehmen, waren die drei Mitglieder des Bezirkssportgerichts – also Vor- und zwei Besitzer – nicht einverstanden und hielten den Asterlager Verantwortlichen vor, dass man doch wohl die Polizei rufen müsse und das Platzverbot anhand der Personalien ausspreche, um es auch durchsetzen zu können.

Wie viel Zeit ist vergangen?

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Immer wieder spielte bei den Zeugenaussagen die Frage eine Rolle, wie viel Zeit vergangen sei vom Moment des Vorfalls über die erste Ankündigung des TSV, das Spiel nicht fortsetzen zu wollen, bis zum tatsächlichen Abbruch. Dabei kam es zu deutlich divergierenden Aussagen. Wie lange es nun wirklich war, blieb unklar. Klar war aber: Der Schiedsrichter erklärte erneut, er wollte das Spiel fortsetzen und hatte keine Sicherheitsbedenken. So fragten die TuS-Verantwortlichen, ob sich die Wachtendonker denn zu irgendeinem Moment bedroht gefühlt hätten – was nach WaWa-Auskunft offenbar nicht der Fall war.

Zur Neuansetzung des Spiels kam es laut Urteilsbegründung, weil der Unparteiische den Gästen nicht genügend Zeit eingeräumt habe, das Spiel doch noch fortzusetzen. „Der Zuschauer läuft auf den Platz, es kommt zu dem Vorfall, der Spieler stürzt, steht auf, erklärt, er wolle nicht weiterspielen. Wachtendonk packt seine Sachen zusammen, geht ruhigen Schrittes in die Kabine. Unser Trainer läuft mit dem Schiedsrichter hinterher. An den Kabinen angekommen holt man den Gästetrainer aus der Kabine, man bespricht sich im Kabinengang, unser Trainer kommt heraus, berichtet, dass es wohl nicht weitergeht. Dann kommt der Schiedsrichter und verkündet den Abbruch offiziell. Und all das soll in weniger als fünf Minuten passiert sein?“, kann es Emre Dumlupinar, der 2. Vorsitzende von TuS Asterlagen, nicht glauben.

Vorfälle im Rindern-Spiel?

Die Asterlager ärgern sich vor allem auch über die Höhe der Geldstrafe – und die Aussagen in der Urteilsbegründung, dass die Vorfälle aus dem Spiel gegen Rindern mit in die Entscheidung eingeflossen wären. Das Problem ist nur: Das Spiel gegen Rindern wurde in der Verhandlung mit keiner Silbe erwähnt. „Im Spiel gegen Rindern sind Ersatzspieler und Trainer von Rindern auf den Platz gerannt. Was haben wir da falsch gemacht?“, fragt Dumlupinar.

Sobald der TuS Asterlagen seinen angekündigten Einspruch tatsächlich frist- und formgerecht eingereicht hat, dürfte sich wohl in Kürze das Verbandssportgericht mit der Sache befassen.