Aus den Niederlanden. Wer sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet in den Niederlanden aufhält, muss das nicht mehr beim Gesundheitsamt in melden.
Wer sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet in den Niederlanden aufhielt, muss seinen Aufenthalt nicht mehr beim zuständigen deutschen Gesundheitsamt melden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Corona-Einreiseverordnung am Dienstagabend entsprechend angepasst.
Zuvor hieß es, dass auch Aufenthalte im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs, etwa zum Einkaufen oder zum Tanken, beim Amt gemeldet werden müssen. Die neue Einreiseverordnung ist vorerst bis zum 31. Oktober gültig.
Auch Niederländer, die sich weniger als 24 Stunden in NRW aufhalten, müssen ihren Aufenthalt nicht mehr beim deutschen Gesundheitsamt melden – obwohl sie aus einem Risikogebiet kommen. „Die Corona-Einreiseverordnung bezieht sich immer auf alle Menschen, die aus einem Risikogebiet nach NRW einreisen – unabhängig vom Wohnort“, erklärt Nina Heil, Sprecherin des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales.
Das heißt: Es ist irrelevant, dass ein Niederländer sich vorher an seinem Wohnort länger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat. So lange er sich weniger als 24 Stunden in NRW aufhält, obliegt er keiner Meldepflicht.
Corona in den Niederlanden – Mehr zum Thema
- Grenze: Risikogebiet Niederlande – Die Auswirkungen für die Grenzregion
- Urlaub: Reisewarnung für Teile der Niederlande – Infos für Urlauber
- Neuinfektionen: Die Niederlande und Nordrhein-Westfalen im Vergleich
Melden sollen sich weiterhin Grenzpendler, die in den Niederlanden arbeiten, studieren oder zur Schule gehen. Wer sich bis zu fünf Tage in einem Risikogebiet aufhält, soll das beim Gesundheitsamt angeben. Auch Familienbesuche oder Besuche beim Lebenspartner, die maximal 72 Stunden dauern, müssen gemeldet werden.
Der Kreis Kleve stellt dafür ein Online-Formular bereit. „Sollten Sie regelmäßig aufgrund einer der genannten Ausnahmen aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, reicht eine einmalige Meldung über das Online-Formular mit einer entsprechenden Angabe“, heißt es bei der Kreisverwaltung.
Auch der Kreis Borken hat dafür bereits ein Formular auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt, in dem man nach der Rückkehr seine Daten eintragen kann.