Düsseldorf. Aktivisten wollen in Düsseldorf Probleme durch falsch geparkte Autos verdeutlichen. Eine Klage könnte Städte auch in NRW unter Zugzwang setzen.
Mit Luftballons dekoriert und in Packpapier eingewickelt steht der rote Kleinwagen auf dem Radweg. In Düsseldorf machen Verbände aufmerksam auf die Probleme, die Falschparker verursachen. Bisher – so die Kritik der Aktivisten – unternehmen die Kommunen zu wenig dagegen. Das könnte sich nach einem Prozess am Bundesverwaltungsgericht bald ändern.
Falschparker-Prozess wird begleitet von Protestaktionen
Anlass für die Protestaktion ist eine Klage von fünf Bremer Bürgern, die am 6. Juni vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt wird. Diese habe „bundesweite Strahlkraft“, wie es in einer Mitteilung des Umweltverbandes BUND NRW und des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) heißt. „Ein mögliches Urteil könnte Städte dazu verpflichten, noch stärker gegen Falschparkende vorzugehen.“
Gemeinsam sind die Verbände am Montag auch in Düsseldorf nahe des Bilker S-Bahnhofs unterwegs. Der Radweg ist zugeparkt, wer hier mit dem Rad vorbei möchte, muss auf Gehweg oder Straße ausweichen. Was unzählige Male in den Städten vorkommt, ist eine Symbolaktion. Das Auto gehört einem Mitglied, die Parksünde ist als Kundgebung angemeldet. Dessen vergewissern sich auch zwei zufällig vorbeifahrende Polizisten.
Das kostet das Falschparken
Falschparken kann teuer werden. Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht mitunter deutlich höhere Strafen vor als früher. Wer auf einem Geh- oder Radweg oder auf einer Fahrradstraße hält, zahlt mindestens 50 Euro. Behindert man andere Verkehrsteilnehmer, werden daraus 55 Euro. Bei einer Gefährung sind dann schon 70 Euro und bei einem Sachschaden 90 Euro fällig.
Noch kostspieliger wird es, wenn es sich um einen Schutzstreifen für Radfahrer handelt. Dann kostet die Parksünde 55 Euro, bei Behinderung 70 Euro, bei Gefährdung 80 Euro und bei Sachschaden 100 Euro. Selbiges gilt auch für Bussonderstreifen.
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„Wir wollen zeigen, wie viel öffentlicher Raum durch illegal geparkte Autos eingenommen wird“, erklärt Marina Falke, Mobilitätsreferentin vom BUND NRW. Aufklären sollen neben dem exemplarisch aufgestellten Wagen auch Postkarten, die in ganz NRW verteilt werden. Sündige Autofahrer in NRW könnten demnächst eine Karte mit der Aufschrift „Ihr Auto ist das Hindernis des Tages!“ unter dem Scheibenwischer vorfinden.
Aktivisten hoffen auf Urteil, das Städte unter Druck setzt
Umweltschützer erhoffen sich durch ein Urteil mehr Druck auf die Verwaltungen der Kommunen, damit diese den Falschparkern Einhalt gebieten. Das fordern die Kläger aus Bremen bereits seit 2019, denn bislang werde das Parken auf Gehwegen zu oft geduldet, so der Vorwurf. Das Verwaltungsgericht in Bremen hatte ihnen Recht gegeben, wie in zweiter Instanz auch das Oberverwaltungsgericht. Letzteres räumte der Verwaltung aber einen größeren Ermessensspielraum ein. Beide Parteien gingen daraufhin in die erneute Revision und brachten das Verfahren in letzter Instanz vor das Bundesverwaltungsgericht.
Das erwartete Urteil wird begleitet von Aktionen, wie jener in Düsseldorf. Denn auch in anderen Städten, wie Hamburg oder Bremen, wollen Aktivisten auf das Problem aufmerksam machen, wie Marina Falke vom BUND berichtet.
Es sei Aufgabe der Stadt, dass Rad- und Fußverkehr sowie der ÖPNV barrierefrei und nutzbar für alle sind, sagt Georg Schumacher vom BUND NRW. „Das illegale Abstellen von Autos behindert und gefährdet Menschen.“ Der SoVD indes pocht auf die soziale Teilhabe als Menschenrecht. Wenn falsch geparkte Autos zur Barriere werden, dann werde dieses Recht verletzt. „Rollstuhlfahrer, Menschen mit Rollator oder Kinderwagen kommen dann nicht vorbei“, kritisiert Michael Spörke vom SoVD.
ADAC sieht Ursache im Mangel an Parkmöglichkeiten
Der ADAC betont die Rechtslage und bestehende Strafen. Als Ursache des Problems sieht der Verband aber den hohen Parkdruck in den Städten, wie NRW-Sprecher Thomas Müther erklärt. „Im Alltag zeigt sich, dass häufig die Alternativen zum Ausladen oder Ein- und Aussteigen fehlen. Viele Menschen wollen sich nicht vorsätzlich regelwidrig verhalten.“ Das Problem werde sich nicht durch eine einzelne Maßnahme lösen lassen, ist er sicher. „Wir brauchen bessere Verkehrsleitsysteme, die verfügbare Parkmöglichkeiten aufzeigen, mehr Quartiersgaragen für Anwohner und attraktive Alternativangebote zum Auto.“
Die Städte sollen zudem prüfen, wo das Parken auf dem Gehweg erlaubt werden kann, bei Verstößen jedoch konsequent vorgehen, fordert der ADAC-Sprecher.
Fahrrad- und Fußgängerverbände sehen Landesregierung in der Pflicht
Auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) NRW bemängelt, es habe sich „eine Kultur des gesellschaftlich akzeptierten Falschparkens“ entwickelt, wie Benedikt Glitz, Referent für Verkehr und Mobilität sagt. Er fordert die Verwaltungen auf, den Verkehr mehr zu überwachen, um das Falschparken einzudämmen. „Die Gefahr durch Falschparken zu unterbinden, ist Aufgabe des Staates.“
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Ein Vorbild für den ADFC ist die Landesregierung in Baden-Württemberg, die 2020 mit einem Erlass „eine klare Anordnung zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten beim Parken“ gegeben habe, so Glitz weiter. „Der Erlass sagt, dass Kommunen Sanktionsmöglichkeiten konsequent ausschöpfen müssen und dass sie eine Pflicht zum Tätigwerden haben.“ Zudem müsse im Falle einer Behinderung abgeschleppt werden.
Auch der Fachverband Fußverkehr Deutschland (Fuß e.V.) NRW bezieht sich auf den Erlass aus Baden-Württemberg und fordert die NRW-Landesregierung auf, dem Beispiel zu folgen. „Ängstliche Verwaltungsspitzen oder fehlende politische Mehrheiten verhindern ein konsequentes Handeln gegen Gehwegparken – hier ist die schwarz-grüne Landesregierung mit Verkehrsminister Krischer gefordert“, betont Sprecher Rolf Bick. „Ermessenfreiheit haben die Behörden nicht, denn sie sind an gesetzliche Vorgaben gebunden.“