An Rhein und Ruhr. In Dortmund müssen seit April auch Geschäftsreisende eine Bettensteuer zahlen. Auch Düsseldorf könnte nachziehen. Die Hotelbranche warnt.

Was für Touristen in Dortmund schon seit 2014 gilt, wurde nun im April auch auf Geschäftsreisende ausgeweitet: Für eine Übernachtung in der Ruhrgebietsmetropole wird eine Bettensteuer – dort „Beherbergungsabgabe“ genannt – verlangt. Die Stadt kassiert damit als einzige im Revier zusätzlich 7,5 Prozent von ihren Gästen, will so pro Jahr fünf Millionen Euro einnehmen.

Die IHK in Dortmund und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) NRW üben Kritik, sehen zusätzliche Belastungen für Hoteliers und einen Standortnachteil. Bald schon könnte die Landeshauptstadt Düsseldorf dem Dortmunder Vorbild folgen, dort ist eine Bettensteuer ab 2024 geplant. Die bestehende Abgabe für Touristen in Kleve soll vorerst nicht auf Geschäftsreisende ausgeweitet werden, heißt es auf NRZ-Anfrage.

Erhebliche Belastung für Hotelbetriebe

„Die allermeisten Hotelübernachtungen in unserer Stadt haben einen geschäftlichen Hintergrund. Insofern trifft die neue Abgabe die Hotelbetriebe in Dortmund empfindlich und stellt eine erhebliche Belastung dar“, sagt der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Wulf-Christian Ehrich als Reaktion auf die im Februar getroffene Entscheidung der lokalen Politik. Zahlreiche Hoteliers treibe die Sorge um, dass Geschäftsreisende häufiger in angrenzenden Kommunen übernachten. „Das ist in einem Ballungsraum wie dem Ruhrgebiet mit kurzen Verkehrswegen ein klarer Wettbewerbsnachteil für die Betriebe in Dortmund“, moniert Ehrich.

Der IHK-Experte betont, dass es keine Zweckbindung für die Verwendung der Einnahmen gebe. „Wenn die Stadt eine solche Abgabe schon erheben will, sollte es unbedingt konkrete Überlegungen geben, wie das Geld zur Stärkung des Tourismus in der Stadt eingesetzt werden kann“, so Ehrich.

Stadt Dortmund beteuert: Nehmen Bedenken ernst!

„Die Bedenken der Übernachtungsbetriebe, dass Geschäftsreisende in Zukunft nicht mehr in Dortmund übernachten, nehmen wir ernst und stehen für einen Austausch mit den Betreiberinnen und Betreibern jederzeit bereit“, erklärt Stadtsprecher Frank Bußmann. Ob Unternehmen tatsächlich zur Vermeidung der Abgabe abwandern werden, sei fraglich.

Mit Einführung der bisherigen Beherbergungsabgabe für private Übernachtungen gegen Entgelt seien ähnliche Bedenken geäußert worden. Doch seien die Umsätze in der Hotelbranche, lediglich unterbrochen durch die Zeit der Coronapandemie, stetig gestiegen. Auch 2022 sei bereits wieder ein positiver Trend erkennbar gewesen. „Um weiterhin finanziell handlungsfähig zu sein, ist die Stadt Dortmund angehalten, weitere Steuereinnahmen zu generieren“, verteidigt Bußmann die Entscheidung der Politik.

Einzelhandel profitiert von Übernachtungsgästen

„Wir sind gegen jedwede zusätzliche Besteuerung, ob sie jetzt Bettensteuer, Tourismusabgabe oder sonst wie genannt wird“, erklärt Thorsten Hellwig, Sprecher des Dehoga NRW. „Der Einzelhandel vor Ort profitiert von jedem Übernachtungsgast, der Einzelhandel ebenso wie die Taxibranche. Es gibt darum gute Gründe, die gegen eine solche Besteuerung sprechen, da sie für die jeweilige Kommune einen Standortnachteil bedeutet“, so Hellwig.

„In Düsseldorf gibt es im Umland die Möglichkeit, ein Hotel in Neuss oder Duisburg zu nehmen.“ Es könne auch der Fall sein, dass Veranstaltungen, Messen oder Konzerte, in andere Städte abwandern, wo eben keine Steuer erhoben wird. „Jede weitere Belastung schadet der Branche. Und dabei erholen wir uns nach und nach erst von den Folgen der Coronapandemie.“

In Kleve, wo es seit Januar 2016 eine Beherbergungssteuer in Höhe von fünf Prozent für Privatreisende gibt, sind nach Angaben der Stadtverwaltung keine Erhöhung oder eine Ausweitung auf Geschäftsreisende geplant. 2019 erzielte die Stadt Einnahmen in Höhe von 54.751 Euro, 2020 waren es 48.521 Euro, 2021 immerhin 25.653 Euro und 2022 rund 70.000 Euro. Für das Jahr 2023 wurden Einnahmen in Höhe von 50.000 Euro eingeplant.

In Düsseldorf laufen Vorbereitungen (Einstellung von Personal, Anschaffung von Software), damit die Beherbergungsabgabe zum 1. Januar 2024 eingeführt werden kann. Zudem, so heißt es aus der Pressestelle, würden noch Abstimmungsprozesse in der Verwaltung stattfinden. Ob sie nur für Privatreisende erhoben werde oder auch für Geschäftsreisende gelten soll, sei noch nicht klar. „Hierzu wird aktuell eine einheitliche Verwaltungsmeinung vorbereitet.“ Im Haushaltsplan für das Jahr 2024 hat die Landeshauptstadt sechs Millionen Euro an Einnahmen vorgesehen.

Der ADAC lehnt die Bettensteuer ab. Diese Abgaben seien oftmals nicht zweckgebundene, allgemeine kommunale Steuern, die nicht automatisch der Förderung des Tourismus zugute kommen. „Vielfach wollen Gemeinden und Kommunen mit dieser Maßnahme ihre Steuerausfälle kompensieren und Etatlöcher stopfen“, heißt es vom Automobilclub. Die Bettensteuer sei ein falsches Signal an die Gäste, die dafür keine konkreten Vorteile erwarten können. Wofür die Bettensteuer eingesetzt werde, sei nicht transparent. Zudem schade diese Abgabe der touristischen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Sie belaste einseitig Reisende und Beherbergungsbetriebe – auch aufgrund des Verwaltungsaufwands.