Kleve. Die FDP plädierte für eine Aussetzung der Steuer. Die Stadtverwaltung sagt: Die Abgabe müsse ja nur von den Gästen bezahlt werden.
Den Übernachtungsbetrieben geht es richtig an den Kragen: Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Ferienwohnungen – sie alle konnten 2020 nur eingeschränkt ihre Zimmer vermieten. Und jetzt – Anfang 2021 – sind sie erneut vom Lockdown betroffen. Die Klever FDP will die Betriebe daher entlasten und beantragte für den Haushalt 2021, die Beherbergungssteuer in Kleve für das gesamte Jahr 2021 auszusetzen.
Beherbergungssteuer trifft nur den Gast
Kämmerer Willibrord Haas kann das „Signal nachvollziehen“. Gleichwohl macht er darauf aufmerksam, dass der Schuldner der Beherbergungssteuer eigentlich der Gast ist. Außerdem habe es im Sommer noch erhebliche Buchungen in der Branche gegeben. Eine Aussetzung der Steuer würde lediglich den Gast als Schuldner entlasten, argumentiert die Verwaltung. „Der Vermieter hätte keine finanziellen Vorteile. Lediglich der bürokratische Aufwand würde entfallen.“
Die Verwaltung rechnet nicht damit, dass 2021 ein entspanntes Urlaubsjahr wird. „Es ist nicht wahrscheinlich, dass sich die Lage im Laufe des Jahres entspannt und die Bürger wieder Lust auf Urlaub bekommen. Da Flugreisen zunächst nicht hoch im Kurs stehen werden, sollte – wie im letzten Sommer – Urlaub in Deutschland favorisiert werden. Insbesondere Ferienwohnungen stellen während der Pandemie eine sichere Unterkunftsmöglichkeit dar. Somit ist nicht ausgeschlossen, dass die Bettenauslastung in diesem Jahr wieder steigen wird“, so die Verwaltung.
Entwicklungen der Pandemiefolgen abwarten
Im Moment gebe es gar kein Beherbergungssteuer, da es auch keine Übernachtungen mehr gebe. Die Klever Politik verständigte sich einstimmig darauf, dass das Thema in der Ratssitzung im März besprochen werden soll. Dann könne man auch die weitere Entwicklung der Pandemie einschätzen.