An Rhein und Ruhr. Während einzelne Städte die Kita-Gebühren senken, bleiben sie in anderen Städten hoch. Bund der Steuerzahler kritisiert die Berechnungen.

Erste Städte in NRW haben vor dem Hintergrund der steigenden Lebenshaltungskosten vor dem Start des neuen Kita-Jahres am 1. August die Elternbeiträge gesenkt. Deutliche Unterschiede bei der Belastung für die Eltern sind aber geblieben, je nachdem, in welcher Stadt oder welchem Landkreis sie wohnen. In Düsseldorf ist ein Kita-Besuch für über Dreijährige bei einer 45-Stunden-Betreuung kostenfrei, genauso wie in Emmerich. Für Unter-Drei-Jährige hat die Landeshauptstadt die Beitragsfreigrenze bis zu einem Jahreseinkommen der Eltern von 40.000 Euro brutto angehoben. Soweit gehen andere Städte nicht. Zwar verzichten sie zumeist auf einen Erhöhung der Gebühren. Dennoch müssen Eltern beispielsweise bei einem Jahreseinkommen bis zu 70.000 Euro für U-2-Kinder in Mülheim 383 Euro, in Duisburg 480 Euro oder in Düsseldorf 305 Euro zahlen; für Ü-2 Kinder erhebt Mülheim in dieser Einkommensgruppe 276 Euro und Duisburg 250 Euro.

Der Bund der Steuerzahler NRW fordert schon lange eine landesweit einheitliche Festlegung der Einkommensstufen. „Vergleichbare Sätze sind wichtig für die Transparenz“, sagt Markus Berkenkopf, Referent für Haushalts- und Finanzpolitik, beim Bund der Steuerzahler NRW.

Neues Kita-Jahr, alter Flickenteppich bei den Elternbeiträgen: Düsseldorf, eine beim Blick auf das Pro-Kopf-Einkommen vergleichbar reiche Stadt, kann es sich schon seit Jahren leisten, die Kinderbetreuung Ü-3 (über drei Jahre) kostenfrei zu lassen. Jüngst hat sie Beitragsfreigrenze bei der U-3-Betreuung (unter drei Jahre) auf 40.000 Euro brutto angehoben. Da können nicht alle Städte in der Region mitgehen.

Duisburg hat in diesem Frühjahr die Eltern niedrigerer Einkommensstufen erstmals seit Jahren entlasten können, weil sich der Haushalt positiv entwickelt hat. Aber noch immer müssen die Eltern in der Stadt vergleichsweise hohe Gebühren für die Betreuung ihrer Kinder zahlen. Wer sein Ü-2 Kind 45 Stunden betreuen lässt, muss bei einem Jahreseinkommen ab 25.000 bis 37.000 Euro 77 Euro und bei einem Einkommen zwischen 62.500 und 75.000 Euro 250 Euro pro Monat zahlen. Bei der Unter-2- Betreuung sind je nach Einkommensgruppe zwischen 153 Euro (bis 37.500 Euro), 480 Euro (bis 75.000 Jahreseinkommen) und 590 Euro (Spitzeneinkommensgruppe: 200.000 Euro im Jahr) fällig. Durch die Absenkung der Elternbeiträge entstehen der Stadt Einnahmeausfälle im laufenden Jahr von rund 440.000 Euro, im kommenden Jahr etwa 1,47 Millionen Euro. „Man muss sehen, dass diese Beträge kompensiert werden müssen“, sagt Markus Berkenkopf vom Bund der Steuerzahler in NRW. Rein rechnerisch kostet die Stadt Duisburg ein Kita-Platz etwa 11.607 Euro im Jahr. Abzüglich aller Landeszuschüsse und Elternbeiträge bleibt Duisburg auf eine Summe von etwa 4700 Euro sitzen. Die Kommune will die zusätzlichen Kosten, die durch die Beitragssenkungen entstehen, durch sinkende Aufwendungen für Kreditzinsen einsparen.

Bis zu 980 Euro pro Monat

In Emmerich hat sich die Politik 2019 dazu entschieden, die Ü-3-Kitabetreuung kostenfrei zu machen und die U-3-Gebühren zu senken, unter anderem auf Druck der Öffentlichkeit. Damals lag Emmerich in einem Landesvergleich weit vorn bei der Gebührenerhebung ab einem Jahresbruttoeinkommen über 70.000 Euro. 586 Euro wurden in der U-3-Betreuung fällig. Eine Mutter beklagte dies öffentlich. Ihre Konsequenz: „Ich habe auf eine Betreuung von 35 Stunden reduziert“, erklärte sie. Dabei wollte sie ihre Vollzeitstelle nicht aufgeben.

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Auch wenn am Niederrhein bei den Kitabeiträgen Bewegung zugunsten der Eltern kommt, so sind es doch Städte in anderen Regionen, die ihnen noch mehr entgegenkommen. Eine der elternfreundlichsten Städte in NRW ist nach wie vor Iserlohn, wo Eltern erst ab einem Einkommen ab 42.000 Euro Beiträge zahlen müssen, auch Münster hat eine vergleichbare hohe Beitragsfreigrenze von 37.000 Euro. Auch bei den Spitzeneinkommen gibt es große Unterschiede. Die meisten Städte ziehen die Grenze bei etwa 80.000 bis 100.000 Euro, andere unterteilen weiter bis 200.000 Euro. So müssen Mülheimer Eltern in der Spitzenverdienstgruppe (bis 175.000 im Jahr) 980 Euro für die U-2-Betreuung zahlen. Duisburg verlangt in seiner neuer Spitzeneinkommensgruppe ab 200.000 Euro brutto pro Jahr 580 Euro pro Monat, in Emmerich werden 538 Euro ab einem Jahreseinkommen von 108.000 Euro und mehr fällig.

Neben einer vergleichbaren Einkommensstaffelung ist dem Bund der Steuerzahler wichtig, „dass bei der Bemessung der Elternbeiträge das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt wird“, so Markus Berkenkopf. Auch hier gebe es unterschiedliche Einkommensdefinitionen in den Kommunen. Grundsätzlich würde es der Bund der Steuerzahler begrüßen, wenn die Beitragsfreigrenze landesweit bei 30.000 Euro liegen würde. Dies müsste aber die Landesregierung festlegen. Nachdem sich schon die schwarz-gelbe Koalition zurückhielt, scheint auch die neue schwarz-grüne Regierung es den Kommunen zu überlassen, wie hoch Einkommensgrenzen sind.

Im Koalitionsvertrag verankert ist lediglich, dass das 3. Kita-Jahr vor der Einschulung in ganz NRW beitragsfrei werden soll. Bisher sind die beiden letzten Betreuungsjahre kostenlos. Gegen diesen Plan wurden bereits kritische Stimmen laut. So befürchtet die Interessenvertretung freier und unabhängiger Kitaträger, dass eine Gebührensenkung zu Lasten der Ausstattung der Kitas gehen würde. „Ihre Entlastung bezahlen Eltern mit Betreuungsausfällen durch fehlendes Personal in den Kitas“, glaubt Klaus Bremen, Vorsitzender des Deutschen Kitaverbands NRW. Dieser fordert die Umsetzung der Beitragsfreiheit für Kitas im dritten Kita-Jahr vor der Einschulung zurückzustellen und die Finanzmittel in konkrete Sofortmaßnahmen der Personalgewinnung für die NRW-Kitas zu investieren. -