Berlin. Die Niederlande gelten nicht mehr als Hochrisikogebiet. Damit entfällt auch die Quarantänepflicht für ungeimpfte Rückreisende. Was noch gilt.

Die Niederlande sind ab sofort kein Hochrisikogebiet mehr: Wie das Robert Koch-Institut (RKI) ankündigte, gelten seit Donnerstag vorerst keine Länder mehr als Hochrisikogebiete. Damit entfallen die weitergehenden Auflagen wie die Quarantänepflicht für Ungeimpfte bei der Einreise.

Hintergrund sind die ab Donnerstag greifenden Änderungen der bundesweiten Einreiseverordnung. Demnach werden nun nur noch Staaten und Regionen als Hochrisikogebiete eingestuft, in denen Virusvarianten mit „besorgniserregenderen Eigenschaften“ grassieren als die hierzulande dominierende Omikron-Variante.

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Für alle Einreisen nach Deutschland gilt aber weiterhin die 3G-Regel, wie das Bundesgesundheitsministerium betonte: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test haben. Diese Nachweispflicht gilt nun ab dem Alter zwölf statt ab sechs Jahren.

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Das RKI weist zudem darauf hin, dass sich die Einstufung von Risikogebieten auch weiterhin kurzfristig ändern kann. Bis Mittwoch standen noch rund 60 Staaten auf der RKI-Liste der Hochrisikogebiete.

Was gilt bei Einreise in die Niederlande?

Bei der Einreise muss ein 3G-Nachweis über Impfung, Genesung oder negativen Corona-Test erbracht werden - unabhängig des Verkehrsmittels. Hierfür kann der europaweit gültige Corona-Pass vorgelegt werden. Dieser zeigt den Impf- und Genesenenstatus an. Eine Quarantäne ist bei Einreise aus Deutschland nicht notwendig.

Achtung: Der Impfnachweis ist laut niederländischem Außenministerium in Übereinstimmung mit der neuen EU-Regel nur noch 270 Tage (neun Monate) gültig. Danach muss also eine Boosterimpfung erfolgt sein. Andernfalls wird wie bei Ungeimpften ein Test vor dem Grenzübertritt notwendig.

Diese Tests werden akzeptiert:

  • NAAT(PCR)-Tests (PCR, RT PCR, LAMP, TMA, mPOCT) – nicht älter als 48 Stunden
  • Antigentests, nicht älter als 24 Stunden
  • Selbsttests werden nicht akzeptiert

Von der Nachweispflicht befreit sind:

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Wer weniger als 12 Stunden in den Niederlanden verbleibt
  • Grenzpendlerinnen und Grenzpendler, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler, die einen formlosen Nachweis des Arbeitgebers oder der Bildungseinrichtung über ihre Tätigkeit in den Niederlanden vorweisen können
  • Reisende mit der niederländischen Regionalbahn oder mit dem regionalen Bus binnen eines Radius von 30 Kilometern im Grenzgebiet

Die niederländische Grenzpolizei, die Koninklijke Marechaussee, kontrolliert stichprobenartig auf den Autobahnen in den Niederlanden. Wer keinen (gültigen) Nachweis zeigen kann, riskiert nach Angaben der niederländischen Regierung eine Geldbuße von 95 Euro.

Welche Corona-Regeln gelten in den Niederlanden?

In den Niederlanden gelten seit Freitag, 25. Februar, fast keine Corona-Beschränkungen mehr. Der Corona-Gesundheitspass (3G) wurde abgeschafft. Die Abstands- und Maskenpflicht fällt ebenfalls an den meisten Orten weg, sie gilt nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen und Flughäfen. Außerdem entfallen sämtliche Beschränkungen der Öffnungszeiten von Bars und Nachtclubs. (mh/AFP/dpa)