Kreis Kleve. Stadt Geldern im Kreis Kleve setzt sich gegen Mietwucher zur Wehr. Es sollen weitere Konsequenzen nach der Razzia in Sammelunterkünften folgen.

Die Razzia in den Sammelunterkünften für Leiharbeiter vor eineinhalb Wochen hat sich schnell herumgesprochen: Noch am selben Samstagabend rückte ein Handwerkertrupp nach Geldern im Kreis Kleve am Niederrhein aus, um den Brandschutz notdürftig herzustellen, so dass die Bewohnerinnen und Bewohner das Haus weiter nutzen können. Das berichtet der Ordnungsamtsleiter des Stadt Geldern, Johannes Dercks, im Gespräch mit der NRZ. Derweil ist die Stadt mit der Aufarbeitung der Razzia beschäftigt – und der Ordnungsamtsleiter will nun Strafanzeige wegen Mietwucher stellen.

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Er rechnet vor: Im Schnitt zahlen die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter 340 Euro für ein Bett, 47 Menschen leben in dem Haus, das eigentlich sieben Wohneinheiten vorsieht.

Eigentümer nimmt 190.000 Euro pro Jahr mit einer Schrottimmobilie ein

Aufs Jahr gerechnet macht das rund 190.000 Euro an Einnahmen. „Für diese Schrottimmobilie!“, sagt Dercks und nennt zum Vergleich die Einnahmen laut geltendem Mietspiegel der Stadt Geldern: Pro Quadratmeter zahle man hier 5,10 Euro. Bei einer Immobilie von 440 Quadratmetern – so groß ist die Sammelunterkunft – wären das jährliche Einnahmen von 26.000 Euro. „Mir geht es um den Schutz der Menschen“, sagt Dercks mit Blick auf die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, die überwiegend in Osteuropa angeworben werden.

Tote Kakerlaken lagen auf dem Fußboden in der Wohnung in Geldern am Niederrhein.
Tote Kakerlaken lagen auf dem Fußboden in der Wohnung in Geldern am Niederrhein. © Stadt | Stadt Geldern

Die Sammelunterkunft ist nun zwar stillgelegt – doch die Menschen dürfen weiter dort wohnen. Bereits 2020 hat die Bauordnung eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen, weil das Haus eigentlich zum Wohnen und nicht als Beherbungsbetrieb gedacht ist. Ein Beherbungsbetrieb muss mehr Auflagen erfüllen, vor allem, was den Brandschutz angeht.

Stadt prüft Zwangsgeld

Weil dagegen verstoßen worden ist, prüft die Stadt, ob und in welcher Höhe ein Zwangsgeld erhoben wird, so Georg Brey von der Bauordnungsabteilung. Zudem wird geprüft, ob das Haus als unbewohnbar eingestuft wird. Zumindest in einem der beiden Gebäude sei die Elektrik sanierungsbedürftig. Sollte die Unterkunft unbewohnbar sein, muss der Eigentümer sie entweder sanieren oder abreißen.

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47 Menschen sind in dem Haus, einer ehemaligen Schlachterei, in Geldern untergebracht, 18 davon sind nicht gemeldet. „Ich bin auch für den Brandschutz zuständig. Allein deswegen will und muss ich wissen, wie viele Menschen hier leben“, sagt Dercks und blickt auf den Brand am Wochenende in Essen: Hier habe die Feuerwehr genau gewusst, wie viele Menschen in dem Haus wohnen und wie viele entsprechend zu retten sind.