Köln. Im Prozess um Reemtsma-Entführer Thomas Drach wurde ein Befangenheitsantrag gestellt. Dem Gericht wird „Willkür“ vorgeworfen.

Im Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach in Köln ist am Freitag ein Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt worden. Der Verteidiger von Drachs Mitangeklagtem warf dem Vorsitzenden Richter „Willkür“ vor. Er sprach von einer „Kumulation von Verhaltensweisen“, die darauf schließen ließen, dass das Gericht seinem Mandanten gegenüber „nicht unvoreingenommen“ sei.

Drach werden amKölner Landgericht Überfälle auf vier Geldtransporter in Köln, Frankfurt am Main und im hessischen Limburg vorgeworfen. Bei zwei der Taten soll der 61-Jährige jeweils einen Wachmann angeschossen und schwer verletzt haben. Die Anklage lautet unter anderem auf versuchten Mord und besonders schweren Raub. Der Mitangeklagte soll Drachs Komplize gewesen sein. Beide Männer schweigen bislang. Der Prozess findet unter verschärften Sicherheitsmaßnahmen statt.

Staatsanwaltschaft bewertet Befangenheitsantrag als unbegründet

Den Befangenheitsantrag begründete der Verteidiger unter anderem mit diversen von ihm gestellten Anträgen auf Unterbrechung oder Aussetzung der Verhandlung an den drei Verhandlungstagen zuvor, die allesamt abgelehnt worden seien. Ferner sei seine Prozessakte trotz wiederholter Hinweise an Gericht und Staatsanwaltschaft bislang unvollständig. „Eine effektive Verteidigung meines Mandanten ist so nicht möglich“, beklagte der Verteidiger. Auf Nachfrage des Gerichts schloss sich der Verteidiger Drachs dem Antrag nicht an. Die Staatsanwaltschaft bewertete in einer Stellungnahme den bisherigen Prozessverlauf als „rechtskonform“ und den Befangenheitsantrag als „unbegründet“. (dpa)