An Rhein und Ruhr. Produkte und Dienstleistungen langlebig und recyclingfähig gestalten: Das ist das Ziel der Kreislaufwirtschaft. Was NRW bislang dafür tut.

Die Kreislaufwirtschaft stärker zu betonen, gilt für Fachleute als eine wichtige Maßnahme, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. In NRW setzen Umwelt- und Wirtschaftsministerium innerhalb der Nachhaltigkeitsstrategie bereits auf die Kreislaufwirtschaft. Dabei gelte es, „Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie langlebig, reparierbar, wieder- und weiterverwendbar und recyclingfähig sind“, heißt es auf auf Anfrage der NRZ.

Innerhalb des EU-Programms „Europäischer Fonds für regionale Entwicklung“ standen dazu 2014 bis 2020 etwa 35 Millionen Euro in NRW zur Verfügung. Bis 2027 soll dieses Programm weitergeführt werden: Das „Sonderprogramm Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz“ stellt weitere zehn Millionen Euro zur Verfügung, um Unternehmen zu unterstützen. Darüber hinaus nennen die beiden Ministerien einige weitere Programme, die ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern sollen.

Gesetz soll Neuregelungen für kommunale Abfallwirtschaftskonzepte bringen

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Durch eine Umbenennung des Landesabfallgesetzes in „Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz“ soll der Fokus auf Landesebene zudem bestärkt werden, wie jüngst in einem Gesetzesentwurf des Umweltministeriums zu lesen ist. Mit Inkrafttreten des Gesetzes sollen im Frühjahr 2022 damit auch Neuregelungen für kommunale Abfallwirtschaftskonzepte erfolgen.

Konkret soll die fünfstufige Abfallhierarchie (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, Beseitigung) aus EU-Vorgaben nun auch auf Landesebene umgesetzt werden.