Kreis Kleve. Die Niederlande sind als Hochinzidenzgebiet eingestuft – bei der Rückkehr nach NRW brauchen Nicht-Geimpfte einen Test. Es gibt Kontrollen.
Wer in diesen Tagen aus seinem wohlverdienten Urlaub aus den Niederlanden zurück nach Deutschland gefahren ist, hat es vielleicht schon bemerkt: Die Bundespolizei kontrolliert an der Grenze stichprobenartig die Reiserückkehrer. Seit Dienstag gelten die Niederlande nämlich wieder als Hochinzidenzgebiet.
„Es handelt sich derzeit um Grenzüberwachungsmaßnahmen“, stellt Uwe Eßelborn, Sprecher der Bundespolizei in Kleve klar. Diese Überwachung würden stichprobenartig durchgeführt. „Unser Kontrollgebiet erstreckt sich über 300 Kilometer. Dazu gehören diverse Kreise, Bundesstraßen und Zugstrecken“, erklärt der Sprecher.
Bei Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet muss generell - also nach einem Urlaub wie nach einem Tagesausflug - ein Nachweis über einen negativen Test, Impfung oder Genesung bei der Einreise mitgeführt werden. Für das Grenzgebiet gelten laut NRW-Staatskanzlei Erleichterungen. Grenzpendler und Grenzgänger, die aus beruflichen Gründen, wegen ihres Studiums oder Schulbesuchs regelmäßig ein- und ausreisen, sind von der Anmelde- und Quarantänepflichten befreit.
Allgemeine Testpflicht für Reiserückkehrer ab 12 Jahren
Am Freitagnachmittag hat die Bundesregierung eine allgemeine Testpflicht beschlossen. Ab dem 1. August müssen „alle Einreisenden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben“, über einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis verfügen müssen, heißt es im Beschluss der Bundesregierung.
„Damit reduzieren wir das Risiko, dass zusätzliche Infektionen eingetragen werden“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Er warb angesichts des inzwischen schwächeren Andrangs auf Impfungen in Deutschland denn auch noch einmal für den praktischen Nutzen. Reisen sei mit Impfung generell leichter. Geimpfte sparten sich Tests und müssten grundsätzlich nicht in Quarantäne. „Das Impfangebot an alle im Sommer steht. Wir haben genügend Impfstoff.“ Allerdings gilt für alle, die aus Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten kommen, eine Testpflicht ohne Ausnahmen. „Ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis sind in diesem Fall nicht ausreichend“, heißt es in der Verordnung.
Über die Ausgestaltung der Testpflicht für Reiserückkehrer war in der Bundesregierung lange Zeit gerungen worden. In der SPD gibt es Forderungen, neben der neuen Verordnung auch eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg zu bringen. (mit dpa)