Aus den Niederlanden. In den Niederlanden öffnen Freizeiteinrichtungen draußen wieder. Diese Coronaregeln gelten im Toverland, Burgers’ Zoo, Efteling und Apenheul.

Rechtzeitig zum 20. Geburtstag hat der beliebte Freizeitpark Toverland nahe Venlo wieder geöffnet: Aufgrund der jüngsten Lockerungen der Coronamaßnahmen in den Niederlanden können Freizeiteinrichtungen im Freien wie Zoos, Freizeitparks oder Freilichtmuseen unter Auflagen seit Mittwoch, 19. Mai, wieder Gäste einlassen - und das ohne Corona-Test.

Das heißt: Auch im Toverland sind die Außenattraktionen wieder geöffnet – ebenso wie die Außengastronomie im Park. Zudem ist es möglich, die Souvenirläden ohne eine Reservierung zu besuchen. „Es ist toll, dass wir unseren zwanzigsten Geburtstag gemeinsam mit unseren Besuchern feiern können“, so Jean Gelissen jr., Direktor des Freizeitparks, in einer Mitteilung.

Das gilt im Park:

  • Vor dem Besuch müssen online Tickets gebucht werden, denn die Kapazität des Freizeitparks ist auf die Hälfte begrenzt.
  • Tickets für den Zeitraum bis zum 17. Mai 2021, die wegen der Schließung nicht eingelöst werden konnten, bleiben bis zum 7. November 2021 gültig.
  • Nur vier Personen unterschiedlicher Haushalte dürfen den Park zusammen besuchen.
  • Es gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern im Park.
  • Eine allgemeine Maskenpflicht gibt es nicht, in überdachten Bereichen muss aber ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Anlässlich des 20. Geburtstages bietet das Toverland auch eine Jubiläumsaktion: „Wer einen von 20 „magischen Namen“ hat, kann sich glücklich schätzen“, teilt der Park mit. Damit sind die Namen von den Toverland-Charakteren, wie etwa Toos und Merlin, gemeint sowie Attraktionen und Themenbereiche wie Troy und Avalon. Bis zum 30. Juni können Besucherinnen und Besucher mit solch einem „echten Toverland-Namen“ den Freizeitpark kostenlos besuchen.

Hier gibt es mehr Infos.

Auch die Außenattraktionen im Freizeitpark Efteling sind wieder offen. Das gilt:

  • Vor dem Besuch müssen Tickets reserviert werden.
  • Am Eingang gibt es einen Gesundheitscheck, der Zutritt ist nur ohne Covid-19-Symptome gestattet.
  • Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist für Besucher ab 13 Jahren in allen überdachten Bereichen und Innenräumen Pflicht - also auch in überdachten Wartereihen oder an Ein- und Ausstiegsstationen.
  • Gruppen dürfen sich nur aus maximal zwei verschiedenen Haushalten zusammensetzen.
  • Es gilt ein Sicherheitsabstand von 1,5-Metern, auch bei Mitgliedern unterschiedlicher Haushalte einer Gruppe, verdeutlicht der Park. „Ihr könnt in diesem Fall nicht zusammen in den Wartebereichen stehen oder die Attraktionen gemeinsam besuchen.“
  • Aufgrund der Einhaltung von 1,5 m Abstand können Mitarbeiter den Gästen nicht physisch beim Einsteigen helfen.
  • Es ist weiterhin möglich, Speisen und Getränke zum Mitnehmen zu bestellen.

Hier bekommen Sie weitere Informationen.

Die niederländischen Zoos – wie der beliebte Burgers‘ Zoo in Arnheim – können ebenfalls wieder Gäste einlassen. Das gilt im Zoo:

  • Alle Tierwelten im Innenbereich bleiben geschlossen.
  • Weil der Zoo nicht vollständig geöffnet ist, bietet der Tierpark einen reduzierten Tarif an.
  • Karten müssen vorab online reserviert und gekauft werden.
  • Maximal zwei Personen unterschiedlicher Haushalte können den Tierpark zusammen besuchen. Kinder unter 13 werden nicht mitgezählt.
  • Es gilt ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern.
  • Masken müssen nur in Innenbereichen getragen werden, der Zoo empfiehlt einen Mund-Nasen-Schutz aber auf dem gesamten Gelände.

Hier gibt es weitere Infos.

Der Affenpark Apenheul bei Apeldoorn öffnet ebenfalls unter Auflagen, das gilt:

  • Auf der Internetseite bietet der Park eine Übersicht darüber, wann mit einem größeren Andrang zu rechnen ist.
  • Eintrittskarten können nur online für ein bestimmtes Zeitfenster erworben werden.
  • Der Zutritt zum Park wird bei Erkältungssymptomen nicht gestattet.
  • Es gilt ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern.

Mehr Infos finden Sie hier

Das muss bei der Einreise beachtet werden:

Noch gelten die Niederlande als Hochinzidenzgebiet. Von nicht notwendigen Reisen ins Nachbarland wird weiterhin dringend abgeraten. Wer länger als 24 Stunden im Hochinzidenzgebiet Niederlande war, muss seit vergangener Woche zu Hause in NRW für mindestens fünf Tage in Quarantäne. Erst danach ist eine Freitestung per Schnelltest möglich.

Die Quarantänepflicht gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021. Wer unter 24 Stunden in den Niederlanden ist, muss nicht in Quarantäne. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind zudem vollständig Geimpfte und Genesene.

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Wer mit dem Auto oder dem regionalen Bus- und Bahnverkehr kommt benötigt bisher keinen Test bei der Einreise in die Niederland. Auch das soll sich in Kürze ändern. Alle anderen Einreisenden brauchen bereits jetzt einen negativen Corona-PCR-Test bei der Einreise.

Auf der Rückreise gilt allerdings: Bei einem Tagesaufenthalt brauchen Sie bei der Rückkehr einen negativen Coronatest (PCR- oder Schnelltest), haben aber keine digitale Anmeldepflicht. Ansonsten muss die Rückreise nach NRW vorher online angemeldet werden. Vollständig Geimpfte oder von Corona Genesene benötigen keinen Test. (red.)