Oberhausen. Essener Arbeitsrechtler zweifelt Neutralität einer Oberhausener Arbeitsrichterin an. Der Prozess um eine Kündigung im Centro wird also andauern...

Der Prozess um die Kündigung eines Mitarbeiters im Bayern-Fanshop wird sich noch länger hinziehen. Vor dem Arbeitsgericht in Oberhausen stellte der Anwalt des fristlos gekündigten Mitarbeiters einen Befangenheitsantrag gegen Richterin Annegret Hennemann und ihre beiden Schöffen. Entschieden wird darüber in einigen Wochen.

Nach Auffassung des Essener Anwalts für Arbeitsrecht, Christian Nohr, ist das Gericht nicht neutral. Unter anderem verweigere die Kammer ihm die Verlesung einer Antragsbegründung. Darin wollte Nohr darlegen, dass die Videoaufzeichnungen aus dem Fanshop im Centro im Verfahren keine Verwendung finden dürfen.

Kameraüberwachung war bereits mehrfach Streitpunkt

Der FC Bayern hatte vor fünf Jahren bereits ein arbeitsgerichtliches Verfahren über Umfang, Ziel und Zweck der Kameraüberwachung führen müssen. Damals endete das Verfahren mit einem Vergleich, so dass es kein Urteil über die Zulässigkeit der Aufzeichnungen gab.

Immerhin einen Shop-Mitarbeiter konnte das Arbeitsgericht zuvor anhören. Er sagte, dass der gekündigte Mitarbeiter nach dem Verschwinden eines 30 Euro teuren Pokals darauf bestanden habe, den Betrag mit einem Gutschein und eigenem Geld auszugleichen, statt den Schwund zu melden.

Nohr zweifelte die Glaubwürdigkeit des Zeugen an, weil dieser zum Zeitpunkt des Vorfalls einen Zeitvertrag gehabt habe, jetzt aber unbefristet eingestellt worden sei. Auch der lediglich zur Überprüfung der Aufzeichnungsqualität vom Zeugen gesprochene Satz „Heute gewinnt der FC Bayern München“ sei Ausdruck der Befangenheit. Da half auch nichts, dass der Zeuge beteuerte, er habe nicht das Gerichtsverfahren, sondern die abendliche Champions-League-Begegnung gegen Lazio Rom gemeint.