Im Rheinischen Revier. Der Umweltverband BUND fürchtet, dass im Vorfeld der neuen Kohleentscheidung Fakten geschaffen wurden. Es gibt Sorge um bedrohte Brutvögel.
Der neue Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Hambach wird die Gerichte beschäftigen. Der Umweltverband BUND hat an diesem Freitag (12. März 2021) Klage gegen den für die Jahre 2021 bis 2024 gültigen Plan eingereicht.
Eine Klagebegründung soll folgen. Gegenüber der Redaktion hatte der BUND bereits deutlich gemacht, dass er mit der geplanten Abgrabung ein bedeutendes Brutgebiet in Gefahr sieht. Laut einem Gutachter brüten über 50, auch bedrohte Vogelarten in der Manheimer Bucht, darunter Gelbspötter, Feldlerche und Grauammer.
Kohleentscheidung wohl am 23. März im Kabinett
Der Umweltverband sieht in dem Plan aber auch einen unzulässigen Vorgriff auf die neue NRW-Leitentscheidung zur Braunkohle, die dem Vernehmen nach am 23. März im Landeskabinett beschlossen werden soll. Der Plan war am 21. Dezember von der Bezirksregierung Arnsberg zugelassen und in Sofortvollzug gesetzt worden.
Er erlaubt Tagebaubetreiber RWE, weitere 263 Hektar in Richtung Kerpen-Manheim abzubaggern. "Es ist unerhört, wie einseitig die Interessen von RWE geschützt werden", schimpft BUND-Landesvize Thomas Krämerkämper.
Scharfe Kritik an der Bezirksregierung Arnsberg
Der BUND sieht die angestrebte Biotop-Vernetzung des verbliebenen Hambacher Waldes mit anderen Wäldern in Gefahr und sorgt sich auch um Fledermäuse. Mit der Klage verbunden ist das Recht auf Akteneinsicht.
Wichtige Unterlagen zur Zulassung des Planes habe man von der Bezirksregierung nur mühsam unter Verweis auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) bekommen, auch jetzt liege noch nicht alles vor. "Es ist bezeichnend, wie intransparent die Bergbehörde hier vorgeht", meinte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen.