Im Rheinland. NRW-Umweltministerium betont, dass es sich bei Sondergenehmigung für eine zeitlich und räumlich begrenzte Ausnahme handele.
Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat auf Kritik von Umweltschützern an der Sondergenehmigung für den Einsatz des hochwirksamen Insektengiftes Thiamethoxam reagiert. Es handele sich um eine "räumlich begrenzte Ausnahme angesichts drohender Ernteverluste bei Zuckerrüben", erklärte eine Sprecherin auf Nachfrage der Redaktion (13. Januar 2020). Diese sei unter strengen Auflagen möglich.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte die Genehmigung auf Antrag des Pflanzenschutzdienstes NRW für die Zeit vom 1. bis zum 30. April 2021 erteilt. Thiamethoxam zählt zu den sogenannten Neonikotinoiden, die von Insekten über Blattsäfte aufgenommen werden. Sie gelten als verheerend insbesondere für Wildbienen. Die EU hatte den Einsatz im Freiland schon 2018 verboten, eigentlich.
In anderen Landesteilen weiter untersagt
Die Sprecherin von NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) betonte, dass die Regelung ausdrücklich "nur für das laufende Jahr 2021" gilt und nur in festgelegten, von einem Befall mit dem Vergilbungsvirus besonders bedrohten Gebieten - konkret im Einzugsbereich der Zuckerfabriken Appeldorn am Niederrhein, Euskirchen und Jülich. "In anderen Landesteilen, etwa in der Soester Börde oder in Ostwestfalen, ist eine Anwendung nach wie vor strikt untersagt", so die Sprecherin.
In besagten Gebieten im Rheinland hätten Zuckerrübenfelder im vergangenen Jahr bis zu drei Mal großflächig mit Insektiziden behandelt werden, ohne dass der Befall der Rüben mit dem Virus ausreichend verhindert worden sei. Wo Befall auftrat, sei es zu Ertragsverlusten von 30% gekommen, sagte die Sprecherin. In anderen Bundesländern seien ähnliche Notfallzulassungen erfolgt. Außer bei der Beizung von Rüben stünden vergleichbare Ausnahmereglungen nicht zur Diskussion.
BUND-Landeschef Sticht: "Unveranwortlich"
Vorgaben zur Saattechnik, eine verringerte Wirkstoffmenge, im Folgejahr keine Blühpflanzen auf dem Acker: Verschiedene Auflagen sollen laut Ministerium sicherstellen, dass Bestäuber und insbesondere Bienen, mit dem Insektengift in Kontakt kommen. Umweltschützer halten das für einen Trugschluss.
"Es ist unverantwortlich, durch die Hintertür ein bereits EU-weit verbotenes Nervengift wieder zurück auf unsere Äcker zu holen", schimpfte BUND-Landesvorsitzender Holger Sticht. Der grüne Europaparlamentarier Sven Giegold hält die Thiamethoxam-Notzulassung für "eine bittere Absage an den Artenschutz".