Düsseldorf/Garzweiler. Mit Spannung wurde im Braunkohlerevier die neue Leitentscheidung zum Tagebau erwartet. Schlechte Nachrichten für von Umsiedlung bedrohten Dörfer.
Die umstrittene Umsiedlung von fünf Dörfern im rheinischen Braunkohlerevier wird fortgesetzt. Das sieht der Entwurf der neuen Leitentscheidung der schwarz-gelben Landesregierung zum Braunkohleabbau vor. Die Umsiedlung der fünf Erkelenzer Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath sei entsprechend dem Braunkohlenplan „sozialverträglich fortzusetzen und bis spätestens zum Jahr 2028 abzuschließen“, heißt es in dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf. Zuerst hatte der WDR berichtet.
Das nordrhein-westfälische Kabinett hatte die lang erwartete neue Leitentscheidung zum Braunkohleabbau am Dienstag auf den Weg gebracht. Der Entwurf mit dem Titel „Neue Perspektiven für das Rheinische Revier“ soll am Donnerstag in einer Unterrichtung der Landesregierung vorgestellt werden. Dafür wurde kurzfristig am Mittwochabend die Tagesordnung geändert.
Garzweiler: Grüne forderten Abbruch-Stopp am Braunkohletagebau
Die neue Leitentscheidung war nach dem Beschluss zum Kohleausstieg notwendig geworden. Spätestens 2038 soll in Deutschland Schluss sein mit der Kohleverstromung. Dementsprechend kann auch die Braunkohleförderung reduziert werden.
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NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) hatte noch im Mai im Landtag keine Hoffnung auf eine mögliche Rettung der von Umsiedlungen bedrohten Dörfer gemacht. Der von der Kohlekommission empfohlene Ausstiegspfad aus der Braunkohleverstromung sei ein breiter gesellschaftlicher Konsens, den die schwarz-gelbe Landesregierung nicht verlassen werde, hatte er betont.
Die Grünen hatten einen Abbruch-Stopp am Braunkohletagebau Garzweiler gefordert. Grüne, Umweltverbände und Anwohner bezweifeln die energiepolitische Notwendigkeit der Umsiedlungen.
BUND nennt Leitentscheidung klimaschutzpolitisch Unglaubwürdig
Fest steht bereits, dass der Hambacher Forst, der zum Symbol des Widerstandes gegen den Braunkohletagebau wurde, erhalten bleibt. Das wurde schon im Kohleausstiegsgesetz festgeschrieben.
Eine Leitentscheidung ist die gesetzliche Grundlage für den Braunkohle-Abbau in NRW. Über den Gesetzentwurf muss der Landtag abstimmen. Zuletzt hatte es 2016 eine Leitentscheidung der damaligen rot-grünen Landesregierung gegeben.
Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) nannte die neue Leitentscheidung ein „Dokument klimaschutzpolitischer Unglaubwürdigkeit“. Die Landesregierung blockiere den sozialen Frieden im Braunkohlerevier. (dpa)