Oberhausen. Ein langjähriger Mitarbeiter des Fan-Shops im Centro Oberhausen klagt gegen seine Kündigung. FC Bayern liefert vor Gericht erstmals Gründe dafür.
Ein „Gütetermin“ war das allenfalls auf dem Papier. Faktisch lieferten sich die Anwälte des FC Bayern München und des gekündigten Fanshop-Mitarbeiters Manuel Joachim* einen kurzen, aber intensiven Zweikampf, der auf dem Sportplatz wohl zur Rudelbildung geführt hätte. Arbeitsrichterin Annegret Hennemann hatte jedenfalls Mühe, die Wogen zu glätten.
Erstmals nahm der Arbeitgeber, die „FC Bayern München Merchandising“, Stellung zur fristlosen Kündigung des langjährigen Mitarbeiters. Im Wesentlichen gibt es zwei Vorfälle: Zum einen soll Manuel Joachim* am 20, Mai eine Ikea-Tüte voller Bayern-Trikots in den Laden mitgebracht und dort beflockt haben – also mit Aufdrucken von Nummern und Spielernamen versehen haben.
Sieben Euro und einen Gutschein in die Kasse getan, um Ladendiebstahl auszugleichen?
Zum anderen soll er, um den Gegenwert einer im Laden abhanden gekommenen Miniaturkopie des Champions-League-Pokals auszugleichen, einen 23-Euro-Gutschein verwendet haben, der einem Kunden zugestanden hätte. Die noch fehlenden sieben Euro habe Joachim* aus eigener Tasche hinzugefügt. Der Bayern-Anwalt kündigte an, weitere Vorwürfe gegen Joachim nachzureichen.
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Christian Nohr, der Essener Anwalt für Arbeitsrecht, der Joachim vertritt, erwiderte: „Hier soll schmutzige Wäsche gewaschen werden. Wir haben dafür die richtige Waschmaschine.“ Es habe im Juni sehr merkwürdige „Verhöre“ zumindest eines weiteren, mittlerweile abgefundenen Mitarbeiters gegeben, um Vorwürfe zu sammeln.
Mitarbeiter: Sowohl Trikots wie auch Beflockungsmaterial habe ich bezahlt
Joachim, im dunklen Jackett mit der Ehrennadel des Vereins für 20-jährigen Mitgliedschaft erschienen, erklärte abseits des Gerichtstermins, er habe im Laden privat erworbene Trikots außerhalb der Arbeitszeit beflockt. Sowohl die Trikots wie auch das Beflockungsmaterial habe er bezahlt. Dass er Beflockungsmaterial des Ladens im Wert von 59 Euro verwendet haben soll, bestreitet er, ebenso wie die Verwendung des Gutscheins zum Ausgleich der Ladenkasse.
Rechtsanwalt Nohr betonte, der Vorgang sei vergleichbar mit dem Aufladen des privaten Smartphones an einer Firmensteckdose: „Hier werden Vorwürfe konstruiert.“ Die Anwälte des FC Bayern haben bis September Zeit, die Vorwürfe zu belegen, im Oktober gibt es dann eine Gerichtsverhandlung.
*Name auf Wunsch des Betroffenen geändert