Düsseldorf. Amad A. saß zu Unrecht im Gefängnis und starb. Entscheidende Fragen zu dem Fall müssen noch im Untersuchungsausschuss im Landtag geklärt werden.
Eineinhalb Jahre nach der Installation des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, in dem die Umstände des Feuertods des jungen syrischen Kurden Amad Ahmad aufgeklärt werden sollen, haben SPD und Grüne im Landtag eine Zwischenbilanz gezogen.
SPD-Obmann Sven Wolf betonte am Donnerstag, der Untersuchungsausschuss sei mit seiner Arbeit noch lange nicht fertig. Es deutete vieles darauf hin, dass der junge Mann noch leben könnte, wenn die in den Fall involvierten Polizisten sorgfältiger gearbeitet hätten.
Fehler hätten erkannt werden können
Amad Ahmad war Anfang Juli 2018 in Geldern festgenommen worden und kurze Zeit später in der Klever JVA inhaftiert worden. Am 17. September zog sich der 26-Jährige bei einem Brand in seiner Zelle erhebliche Verletzungen zu, an deren Folgen er am 29. September starb. Danach stellte sich heraus, dass Ahmad nur aufgrund einer Verwechslung mit einem per Haftbefehl gesuchten Mann aus Mali namens Amed G. im Gefängnis gesessen hatte.
„Über 20 Bedienstete allein aus dem Polizeibereich von Innenminister Reul, die mit dem Datensatz von Amad A. beschäftigt waren, hätten nach gutachterlichen Feststellungen den Fehler in den polizeilichen Datensätzen bei sorgfältiger Arbeit erkennen können – womit der tragische Tod von Amad A. hätte vermieden werden können“, sagte Wolf. Dass die Klever Staatsanwaltschaft den Fall bereits im November vergangenen Jahres zu den Akten legen wollte, sei ein Vorgang, der noch aufgeklärt werden müsse.
Familie versprochen, den Fall aufzuklären
Der SPD-Obmann kritisierte, dass dem Untersuchungsausschuss entscheidende Dokumente nur teilweise oder überhaupt nicht vorgelegt worden seien, etwa die Aktennotiz einer Braunschweiger Staatsanwältin, die nahelegt, dass die tragische Verwechslung spätestens Ende Juli 2018 hätte aufgefallen sein müssen. „Ich habe Verständnis, wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck einer absichtlichen Verdeckung und Behinderung der Untersuchungsarbeit entsteht“, so Wolf. „Der Hinweis aus Braunschweig, dass es sich um zwei verschiedene Personen handelt, hätte zu einer Freilassung führen müssen“, so der Grünen-Obmann Stefan Engstfeld.
Für die Zusammenlegung der Datensätze von Amad Ahmad und Amed G., aufgrund derer der junge Kurde inhaftiert wurde, sei bislang weder der Grund noch ein Motiv erkennbar. „Diese Unklarheit in einem so elementaren Punkt ist für uns nicht akzeptabel“, so Engstfeld weiter. Der Grünen-Politiker erklärte: „Für uns gilt als Antriebsfeder unserer Arbeit: Vor zwei Jahren ist ein Mensch nach einer unrechtmäßigen Inhaftierung in staatlicher Obhut gestorben.“ Man habe der Familie des jungen Mannes versprochen, den Fall aufzuklären.
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss wird Ende September wieder zusammenkommen.