Moers. Der 27-Jährige aus Wesel ist im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach zu langer Haft verurteilt worden. Er wurde in die Psychiatrie eingewiesen.

Beim ersten Prozess im Missbrauchs-Komplex Bergisch Gladbach ist am Dienstagnachmittag in Moers ein Urteil ergangen. Der 27-jährige Bundeswehrsoldat Bastian S. wurde vor der Außenstelle der Strafkammer des Klever Landgerichts wegen schweren sexuellen Missbrauchs, sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und der Herstellung von kinderpornografischen Schriften zu 10 Jahren Haft und der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt.

Es ist ein kurzer emotionaler Moment. Bastian S. nimmt seine schmale Brille ab, fährt sich über die geröteten Augen, er weint. „Ich kann mich dafür nur entschuldigen, es hätte nicht passieren dürfen“, schluchzt er, es tue ihm für Kinder leid und er hoffe, dass sie es verarbeiten. Seine Einlassung nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung ist das erste Mal, dass der junge, schlaksige und schmallippige Mann in diesem Prozess Gefühle zeigt.

Bastian S. hatte den Missbrauch beim Prozessauftakt gestanden

An den beiden vorherigen Verhandlungstagen hatte er das Prozessgeschehen konzentriert, aber äußerlich ungerührt verfolgt. Der 27-jährige Weseler missbrauchte ab Mitte 2018 seine damals zweijährige Tochter, vergriff sich dann später an seinem Stiefsohn, seiner Nichte und der Tochter eines Chatpartners, allesamt Kleinkinder zwischen einem und fünf Jahren. Er fertigte Fotos und Videos von seinen Taten an und stellte sie anderen Pädophilen zur Verfügung. Bilder, die „aus dem Gedächtnis des Internets nie mehr zu entfernen“ sind, hält Staatsanwalt Elmar Köstner in seinem Plädoyer fest.

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Dass Bastian S. diese Taten begangen hat, und zudem ein kinderpornografisches Foto von der Tochter seiner Schwägerin angefertigt hatte, daran gab es schon am ersten Prozesstag keine Zweifel. Der junge Mann hatte die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Angeklagt waren 33 Fälle, tatsächlich war die Zahl der Übergriffe deutlich höher.

Am letzten Verhandlungstag stehen allein die Fragen im Raum, wie diese Taten zu bewerten sind; ob der 27-Jährige schuldfähig ist; und wie künftige Übergriffe durch ihn auf Kinder verhindert werden können. Am zweiten Verhandlungstag in der vergangenen Woche hatte Gutachter Jack Kreuz, der frühere Chefarzt der Forensik in Bedburg-Hau, dem Angeklagten eine „moderate bis hohe Rückfallgefahr“ und eine „fixierte und chronifizierte Pädophilie“ attestiert.

Landgericht Kleve ging über Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus

Staatsanwalt Köstner und die Vertreter der Nebenkläger sind sich einig: S. ist aufgrund seiner pädophilen Neigungen nur vermindert schuldfähig. Selbst die „Zäsur der Selbstanzeige“ im Juni 2019 habe nicht lange angehalten, führt Köstner aus. Damals stellte sich S. selbst bei der Polizei, nachdem sich sein Stiefsohn der Mutter offenbart und das Jugendamt interveniert und ihn der gemeinsamen Wohnung in Kamp-Lintfort verwiesen hatte. Kurze Zeit später verging sich der 27-Jährige im Haus seiner Mutter an seiner Nichte.

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Wenig später plante er nach seinen Angaben zusammen mit seinem Chatpartner Jörg L., mit der sich angefreundet hatte, den gemeinsamen Missbrauch seiner Nichte und der Tochter des Mannes. Zu diesem gemeinsamen Missbrauch kam es nicht mehr. Im Oktober 2019 durchsuchte die Polizei das Haus von L. in Bergisch-Gladbach und fand dort große Mengen Daten, die auf die Spur von Bastian S. und anderen pädophilen Straftätern führte.

Der Angeklagte habe das „vollständige Zerwürfnis mit seiner Familie in Kauf genommen“, erklärt Staatsanwaltschaft Köstner. Das und die stete Steigerung der Schwere der Taten sind für ihn Indizien für eine „erheblich verminderte Schuldfähigkeit“. Er fordert neun Jahre Haft, von denen S. sechs in einem normalen Gefängnis verbringen soll. Dann soll der Angeklagte in der geschlossenen Psychiatrie therapiert werden. Konkret würde das bedeuten: Der junge Mann würde möglicherweise für Jahrzehnte hinter Gittern verschwinden. Die Nebenklage schließt sich dieser Forderung an.

Ohne Therapie ginge von Bastian S. weiterhin eine Gefahr aus

Verteidiger Klaus Warthuysen hingegen plädiert auf die Schuldfähigkeit seines Mandanten. Was auf den ersten Blick ungewöhnlich klingt, ergibt Sinn: So wäre ein Ende der Haft in Sicht. Die Einschätzung, seine Mandant sei vermindert schuldfähig“, bezeichnet der Verteidiger als „sehr konstruiert“. Warthuysen fordert sieben Jahre Haft für seinen Mandanten plus der Möglichkeit, nachträglich eine Sicherungsverwahrung für ihn anzuordnen, wenn er weiterhin als gefährlich eingeschätzt wird.

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Das Gericht geht noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Bastian S. muss zehn Jahre in Haft und soll in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Der Vorsitzende Richter Johannes Huismann folgt der Argumentation der Staatsanwaltschaft, wonach der Angeklagte spätestens nach seiner Selbstanzeige im Juni in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei. Die hohe Strafe trotz des umfangreichen Geständnisses und der Kooperation des 27-Jährigen begründet Huismann auch damit, dass es sich bei den Opfern um „erschreckend junge Kinder“ gehandelt habe.

Der Vorsitzende Richter betont in seiner Urteilsbegründung, dass die Gefahr weiterer Taten bestehe, wenn S. keine Therapie bekomme. „Ohne eine erfolgreiche Behandlung ist er für die Allgemeinheit gefährlich.“ Er sagt auch: „Er bleibt solange in der Psychiatrie, wie er nicht mehr gefährlich ist.“ Eine erfolgreiche Therapie werde sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, durchschnittlich dauere sie 20 Jahre.

Bastian S. nimmt das Urteil so hin, wie er den Prozess verfolgt hat. Äußerlich zeigt er keine Regung.

Missbrauchskomplex Bergisch-Gladbach mit riesigen Dimensionen

Der erste Prozess in dem Missbrauchskomplex hatte Ende vergangenen Monats in Mönchengladbach begonnen. Dort stehen zwei 39-jährige Männer aus Krefeld und Viersen vor Gericht, die wegen sexuellen Missbrauchs in 79 Fällen angeklagt sind. Sie sollen zwischen 2015 und November 2019 immer zwei Mädchen missbraucht haben, der eine Mann seine Tochter, der andere Angeklagte seine Nichte.

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Am 6. Juli muss sich ein 61 Jahre alter Mann aus Xanten wegen Kindesmissbrauchs in zehn Fällen vor dem Landgericht in Kleve verantworten. Er soll seine Tochter, seine Stieftochter und ein Nachbarskind missbraucht haben, allesamt auch im Kleinkindalter. Bundesweit sind mittlerweile 31 Opfer identifiziert. Die Ermittlungen erstrecken sich nun auf alle Bundesländer.

Allein in Nordrhein-Westfalen gelten 21 Männer als Beschuldigte, neun von ihnen sitzen in Untersuchungshaft. Sieben sind bislang angeklagt worden. Gestern meldete die federführende Staatsanwaltschaft in Köln die Festnahme von zwei weiteren Tatverdächtigen. Einer sei Baden-Württemberg, der andere in einem nicht näher genannten Bundesland festgenommen worden.