An Rhein und Ruhr. Neue Messwerte und differenzierte Betrachtung: “Rote Gebiete“ mit stark erhöhter Grundwasserbelastung sind deutlich kleiner geworden.
Landwirte in Nordrhein-Westfalen müssen auf deutlich weniger Flächen als erwartet mit schärferen Düngeauflagen rechnen. Mit Blick auf die neue Düngeverordnung gehen die Umweltbehörden davon aus, dass noch auf knapp einem Fünftel (19,4%) der landwirtschaftlichen Nutzfläche in NRW besonderer Handlungsbedarf besteht, weil Nitratwerte im Grundwasser stark erhöht sind. Unterm Strich geht es um eine Fläche von 303.000 Hektar - vor allem am Niederrhein, in der Köln-Aachener Bucht und der Soester Börde.
Mit der Verabschiedung der geänderten Landesdüngeverordnung durch das Kabinett an diesem Dienstag (24. März 2020) prescht NRW voran. Möglicherweise wird es aber bis Jahresende noch Anpassungen geben müssen, weil die geänderte Bundesverordnung noch nicht vorliegt. Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser sieht NRW als Vorreiter: "Wir werden unsere Erfahrungen bei der Umsetzung der neuen Bundesverordnung einbringen", kündigte die CDU-Politikerin an. Sie betonte: "Die Anforderungen an den Grundwasserschutz werden zielgenau erfüllt, ohne die Landwirte zu überzufordern."
Grundwasserqualität deutlich besser
Wesentliche Änderung der neuen NRW-Verordnung ist, dass die Behörden differenzierter auf die sogenannten "roten Gebiete" blicken, in denen das Grundwasser stark mit Nitrat belastet ist. Aufgrund solcher Modelle und weil sich die Grundwasserqualität laut neuer Messergebnisse insgesamt deutlich gebessert hat, kommen Landesumweltamt und Ministerium auf eben jene 303.000 Hektar, die den Angaben zufolge nur noch 36,6% der "roten Gebiete" von einst ausmachen. Im Ministerium wird darauf verwiesen, dass 90% aller nitratbelasteten Grundwassermessstellen abgedeckt würden, die Methode also tragfähig sei.