Am Niederrhein. Die Zeit drängt: Bereits am 3. April soll der Bundesrat über die mit der EU-Kommission ausgehandelten neuen Düngerregeln befinden.
NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) glaubt, dass das lange und zähe Ringen um neue Düngeregeln doch noch zu einem verträglichen Ende gelangen kann. „Durch eine effiziente und praktikable Düngeregulierung können wir unser Grundwasser effektiv schützen, ohne die Landwirte zu überfordern“, zeigte sich Heinen-Esser gegenüber der Redaktion überzeugt (24. Februar 2020).
Die Ministerin wirbt bei ihren Länderkollegen dafür, den von der Bundesregierung mit der EU-Kommission in Brüssel erzielten Kompromiss konstruktiv zu begleiten. Es müsse rasch Rechtssicherheit und deutschlandweit einheitliche Rahmenbedingungen für neue Düngeregeln geben. In der Tat drängt die Zeit: Der Bundesrat wird sich bereits am 3. April mit dem Entwurf für eine Düngeverordnung beschäftigen.
Hohe Strafzahlungen drohen
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„Die EU-Kommission habe „unmissverständlich deutlich gemacht, dass sie keine weitere Verzögerung des Rechtssetzungsverfahrens akzeptiere“, hatte ein Sprecher von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) erklärt. Fällen die Bundesländer am 3. April keinen Beschluss, drohen der Bundesrepublik Strafzahlungen von 800.000 Euro pro Tag. Der Europäische Gerichtsgerichtshof hatte Deutschland bereits im Jahr 2018 dazu verurteilt, mehr gegen zu hohe Nitratwerte im Grundwasser zu tun.
„Deutschland hat jetzt die Chance, beim Schutz des Grundwasser entscheidend voranzukommen und gravierende Konsequenzen aus der Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof gerade noch abzuwenden“, meinte Heinen-Esser. NRW sieht sich in einer Vorreiterrolle. „Wir werden unsere Expertise und unsere Erfahrungen bei der Überprüfung der Messstellen, der Modellierung und darauf aufbauend der Vorbereitung einer stärkeren Binnendifferenzierung einbringen“, erklärte Heinen-Esser.
„Große Bereitschaft“ bei den Landwirten
Gegenüber der Redaktion hatte sie vor wenigen Tagen bereits angekündigt, dass NRW seinerseits seine Landesdüngeverordnung zeitnah anpassen werde. Die Ministerin begrüßte, dass die Einigung mit Brüssel ausdrücklich eine differenziertere Betrachtung der sogenannten „roten Gebiete“ vorsieht, also jener Flächen mit stark erhöhten Nitratwerten. Heinen-Esser geht davon aus, dass so unterm Strich weniger landwirtschaftliche Fläche von Auflagen betroffen sein werde.
Einschneidende Maßnahmen sollten nur verursachergerecht angewandt werden: „Wer jetzt schon seine Felder schonend bearbeitet, muss von bestimmten Beschränkungen ausgenommen sein“, fordert die NRW-Ministerin. Sie zeigte sich überzeugt, dass es in der Landwirtschaft „eine große Bereitschaft gibt, notwendige Beiträge zum Schutz des Grundwassers zu leisten“.