An Rhein und Ruhr. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll nicht erleichtert werden, fordern Aktionsbündnisse. Eine Verordnung dazu steht auf der Kippe.
Steigende Mieten oder Investoren, die auf Profit aus sind, sorgen in Städten wie Düsseldorf, Köln oder auch im Ruhrgebiet für einen angespannten Wohnungsmarkt. Mieterschützer befürchten, dass künftig mehr Menschen in NRW aus ihren Stadtvierteln verdrängt werden – wenn eine entsprechende Verordnung ausläuft.
Noch ist die sogenannte Umwandlungsverordnung bis Monatsende in Kraft. Sie gibt Kommunen die Möglichkeit, regulierend einzugreifen. Das bedeutet: Wer eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umwandeln möchte, um sie zu veräußern, braucht dafür eine Genehmigung von der Stadt.
NRW-Regierung lässt Gutachten erstellen
Neben der Umwandlungsverordnung lässt die NRW-Regierung drei weitere Mieterschutzverordnungen auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen. Ein Gutachten dazu soll „im Frühjahr“ vorgestellt werden, die Umwandlungsverordnung soll aber Ende März bereits auslaufen. Ist es so, kann die Stadt Köln sie zum Beispiel nicht mehr anwenden.
Nach Auskunft der NRW Bank sinkt die Zahl der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen. Von 38.888 Kauffällen im Jahr 2008 wurden 4384 Objekte umgewidmet. In 2017 kam eine Umwandlung in 2275 Fällen von 53.066 Kauffällen vor.
Jedoch machen nicht viele Städte davon Gebrauch, denn Voraussetzung ist eine Milieuschutzsatzung, die es selten gibt. In Düsseldorf kämpfen Bürger derzeit mit einem Bürgerbegehren für eine solche Satzung, in Köln gibt es sie für zwei Viertel, in Berlin und München ist sie weit verbreitet. Würde die NRW-Regierung die Verordnung auslaufen lassen, könnten Mietwohnungen leichter in Eigentum umgewandelt werden. Viele Mieter könnten sich das nicht leisten und würden verdrängt.
In Düsseldorf werden Unterschriften gesammelt
Barbara Wolf wohnt in Düsseldorf-Oberbilk, einem ehemaligen Arbeiterviertel, viele Menschen mit Migrationshintergrund leben in dem Quartier. „Hier ist die Miete mit 15 Euro pro Quadratmeter sehr hoch“, sagt sie. Sie kennt viele Geschichten von Mietern in Düsseldorf, die Angst haben ihr Wohnung und ihr Zuhause zu verlieren. „Wir müssen Mieter schützen“, sagt sie.
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Instrumente dafür gibt es, kommen aber zum Teil nur wenig zur Anwendung. Deshalb hat Barbara Wolf gemeinsam mit anderen Aktiven des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum ein Bürgerbegehren gestartet. Ziel ist es, für Stadtviertel im Speckgürtel Düsseldorfs schützende Milieuschutzsatzungen zu erlassen.
Diese Satzungen können dabei helfen, Spekulationen mit Mietwohnungen zu erschweren. Beispielsweise müssen Modernisierungsvorhaben angemeldet und genehmigt werden.
Köln hat nun eine solche Satzung
Aber auch die nun auf der Kippe stehende Umwandlungsverordnung kommt in Städten mit einer solchen Satzung zum Einsatz. Die erlaubt es nur in Ausnahmefällen, eine Mietwohnung in Eigentum umzuwandeln. Wird diese Verordnung auslaufen, befürchtet Johannes Dörrenächer vom Düsseldorfer Bündnis, dass ganze Stadtviertel ausgetauscht werden, weil Bewohner aus ihren Wohnungen gedrängt werden.
Denn großen Investoren gehe es häufig darum, „Profit zu erwirtschaften und nicht darum, wie es den Menschen geht.“ Für ihn ist dieses Umwandlungsverbot zwar kein entscheidendes Instrument, aber eines von vielen. Auch Brigitte Scholz, Leiterin des Amtes für Stadtentwicklung bei der Stadt Köln, beschreibt es als wichtig, „überhaupt Einfluss zu haben“.
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In Köln ist im Dezember eine „soziale Erhaltungsschutzsatzung“ – oder eben Milieusatzung – für das Severinsviertel erlassen worden. Damit gilt sie in Köln für ein zweites Quartier nach der Stegerwaldsiedlung. Mit Berlin und München stehen die Kölner im engen Austausch. Dort finden solche Satzungen schon seit längerem Anwendung.
In Berlin wurden weniger Wohnungen umgewandelt
In Berlin wurden im Jahr 2018 in Milieuschutzgebieten mit behördlicher Genehmigung 5204 Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt – 2517 weniger als im Jahr zuvor. Die schärferen Regeln zur Umwandlung scheinen also zu greifen, das Problem aber nicht ganz zu lösen. Der rot-rot-grüne Senat hat nun eine Verlängerung der Umwandlungsverordnung beschlossen. Und sogar Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) hat der „Welt“ gegenüber geäußert, dass er für eine Begrenzung der Umwandlung sei.
Sollte es dementsprechend bald eine bundeseinheitliche Regelung geben, würde sie auch für NRW gelten. Doch derzeit ist die Situation so, dass die Verordnung zum Monatsende stillschweigend auslaufen würde. So hat es die schwarz-gelbe Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag von 2017 vereinbart.
Die SPD im Landtag macht sich für eine Verlängerung stark. Für die Sitzung des Ausschusses für Bauen und Wohnen am Freitag bringt sie einen entsprechenden Antrag ein.
NRW-SPD fordert Verlängerung der Umwandlungsbeschränkung
„Die Möglichkeit für Kommunen, in Wohngebieten mit Wohnungsnot die Umwandlung von Mietwohnraum in Eigentumswohnungen zu untersagen, muss erhalten bleiben. Denn bezahlbares Wohnen in ausreichendem Umfang vorzuhalten ist Kernbestand der sozialen Daseinsvorsorge des Staates“, sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der SPD, Andreas Becker, zur NRZ. „Die Landesregierung muss sich von ihrem wohnungspolitischen Irrweg der Abschaffung des landesrechtlichen Mieterschutzes verabschieden und die soziale Realität der Mieterinnen und Mieter im Land endlich ernst nehmen und soziale Verantwortung übernehmen.“
Auch das NRW-Bündnis „Wir wollen wohnen“, ein Zusammenschluss von Mieterschutzbund NRW, Gewerkschaftsbund (DGB) und Sozialverbänden fordert den Erhalt. „Diese Vorschrift ist für Mieterinnen und Mieter in NRW ein unverzichtbares Instrument“, sagt Hans-Jochem Witzke, Sprecher des Aktionsbündnisses.
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Der Eigentümerverband Haus und Grund Ruhr hingegen bewertet die Satzung und das Umwandlungsverbot als überflüssig, meint Geschäftsführer Werner Weskamp. Schon jetzt seien Mieter geschützt, wenn ein Eigentümer die Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigt. Dafür gilt eine Sperrfrist von drei Jahren, in einigen Fällen sogar länger. Zudem steht Mietern, die vor der Umwandlung in Wohnungseigentum Mieter waren, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auch das Vorkaufsrecht zu.
Hier geht es zum Düsseldorfer Bürgerbegehren: https://www.wohnen-bleiben-im-viertel.de/