Essen. Tausende neuer Klageverfahren zu Klinikabrechnungen belasten die Sozialgerichte in NRW. Ministerium genehmigt zusätzliche Richterstellen.

Ob jemand nach einer OP zu lange im Krankenhaus war, medizinische Voraussetzungen für eine höhere Gebühr gegeben sind oder für eine bestimmte Fachabteilung höhere Behandlungskosten in Rechnung gestellt werden dürfen – über diese und andere Dinge streiten Krankenkassen und Kliniken auch in Nordrhein-Westfalen in vielen tausend Fällen. Auch im Jahr 2019 hat es hier mit rund 5000 Neuverfahren wieder eine Klagewelle an den Sozialgerichten gegeben, die dort viel Kraft bindet.

Es geht häufig um komplexe medizinische Fragen, die oft hoch spezialisierte Anwälte beschäftigen und oft noch ein oder zwei Gutachtermeinungen erfordern. „Ein Streit um 1000 Euro Behandlungskosten kann da sehr schnell 2000 Euro Gerichtskosten produzieren“, sagte Martin Löns, Präsident des in Essen ansässigen Landessozialgerichtes (LSG) an diesem Donnerstag (30. Januar 2020) vor Journalisten. Löns erinnerte daran: Die Gerichtskosten würden letztendlich über die Versicherten finanziert, das Geld fehle also später bei der Gesundheitsversorgung.

Schon 2018 hatte es 10.000 Klagen gegeben

Recht überschauen lässt sich die neuerliche Klagewelle noch nicht. Denn hinter den einzelnen Klageneueingängen stehen oft mehrere Hundert medizinische Einzelfälle, teilweise sogar bis zu 800, die alle überprüft werden müssen. Bereits 2018 hatte es an den Sozialgerichten in NRW eine Welle von Neuklagen zu solchen Abrechnungsstreitereien gegeben. Das Ministerium habe reagiert und den Sozialgerichten im Jahr 2019 insgesamt zehn und für 2020 weitere zehn zusätzliche Richterstellen plus nichtrichterliches Personal genehmigt, berichtete Löns.

Insgesamt 93.352 neue Verfahren

Die acht NRW-Sozialgerichte hatten es im Jahr 2019 mit insgesamt 93.352 neu eingegangenen Klagen und Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz zu tun – etwas weniger als im Vorjahr. Weil sich hinter den Verfahren zu den Klinikabrechnungen so viele Einzelfälle verstecken, ist die Zahl aber trügerisch. Die meisten Neuverfahren (28.000) hatten mit Hartz IV zu tun; gleich dahinter folgt wegen der Abrechnungsstreitereien aber schon das Krankenversicherungsrecht (24.363). Viele neue Verfahren gab es auch zum Schwerbehindertenrecht (12.718) und zum Rentenversicherungsrecht (12.007). An den Sozialgerichten und dem Landessozialgericht als zweite Instanz arbeiten insgesamt rund 350 Richter.

Der LSG-Präsident sieht den Gesetzgeber gefordert. Durch eine Verkürzung der Verjährungsfristen habe dieser 2018 für die erste Klagewelle bei den Abrechnungsstreitereien gesorgt und dann durch eine „handwerklich fragwürdige Neuregelung“ auch für die neuerliche Welle im vergangenen Jahr. Löns regt an, dass nicht alle solche Fälle vor Gericht landen müssen. Vieles ließe sich auch durch zum Beispiel Schiedsverfahren regeln, die passenden Schiedsstellen müssten freilich noch geschaffen werden.

Durchschnittliche Verfahrensdauer: 12,2 Monate

Dass so viele Klinik-Abrechnungen die Juristen beschäftigen, zeugt aus Sicht von Löns vom hohen finanziellen Druck aufseiten der Krankenhäuser. Bei den Klageverfahren habe man es immer wieder im Hintergrund auch mit drohenden Liquiditätsengpässen zu tun. Zum anderen zeuge es aber auch von großem Misstrauen zwischen Akteuren, also Kassen und Kliniken. „Es müsste wieder mehr miteinander gesprochen werden“, meinte der LSG-Präsident.

Unter der aktuellen Klagewelle leiden andere Sachgebiete. Martin Löns geht davon aus, dass sich die Verfahrensdauer insgesamt an den Sozialgerichten in nächster Zeit wieder verlängern wird. Sie hatte im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 12,2 Monate verkürzt werden können; einstweiligen Rechtsschutz, also Eilentscheidungen, gab es im Schnitt nach 1,4 Monaten.

Aktenberg ist etwas kleiner geworden

Zu tun ist so oder so genug: Zum Jahresende 2019 lagen an den acht Sozialgerichten - quer durch alle Sachgebiete - insgesamt 101.073 noch unerledigte Verfahren an. Weil die Richter viel mehr Verfahren abarbeiteten (+10,43%), ist der Aktenberg damit etwas kleiner als noch vor Jahresfrist.