Düsseldorf. Eine 53-jährige Düsseldorferin hat sich ein Recht auf Hartz IV erstritten. Ihre Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen seien zu gering.
Eine wohnungslose Düsseldorferin ohne Vermögen und ohne Einkünfte hat Anspruch auf die Hartz-IV-Regelleistung. Das Sozialgericht Düsseldorf gab am Mittwoch einer 53-Jährigen Recht, die lediglich Einkünfte aus dem Sammeln von Pfandflaschen bezieht und auf dem Grundstück der Mutter ihres ehemaligen Lebensgefährten nächtigt (AZ: S 37 AS 3080/19).
Die Frau lebe auch nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer andern Person, stellte das Gericht klar und verwies auf eine umfangreiche Beweisaufnahme zu den tatsächlichen Lebensverhältnissen der Frau. Die Frau hatte dem Gericht zufolge in der Vergangenheit gegenüber dem Jobcenter Düsseldorf widersprüchliche Angaben zu ihren Wohnverhältnissen gemacht. Dabei ging es um die Frage, ob sie in einem Haus mit ihren ehemaligen Lebensgefährten und dessen Mutter wohnt oder ob sie lediglich außerhalb des Hauses auf dem Grundstück in einem Sprinter beziehungsweise in einem Bauwagen lebt.
Einkünfte aus Flaschensammeln zu gering
Aufgrund der Widersprüchlichkeiten hatte das Jobcenter in der Vergangenheit den Antrag auf Gewährung von Regelleistungen abgelehnt. Die Frau hatte geltend gemacht, dass sie keine Miete zahle und auch keine Unterhaltskosten benötige. Aber auf den Regelbedarf sei sie dennoch dringend angewiesen. Allein mit dem Sammeln von Pfandflaschen habe sie sich über Wasser halten können und keine Unterstützung von anderen erhalten. Das Gericht gab der Frau nun Recht.
Dem ihr zustehenden Regelbedarf dürfe nur das Kindergeld angerechnet werden, das ihr als Kindergeldberechtigter für ihre Tochter zur Verfügung gestanden habe, urteilte die 37. Kammer. Die Einnahmen aus dem Flaschensammeln seien aber so gering gewesen, dass sie im diesem Einzelfall anrechnungsfrei bleiben müssten. (epd und abl)