Berlin. Die Rechtsschutzversicherung zahlt bei teuren Rechtsstreits. Das klappt aber nur, wenn Sie beim Abschluss eine wichtige Sache beachten.
Egal ob bei privaten Verträgen mit Handwerkern, im Job, mit Behörden, dem Vermieter oder in der Familie – in allen möglichen Lebensbereichen kann es zu rechtlichen Streitigkeiten kommen. Vielleicht wurde die Mietwohnung wegen Eigenbedarf gekündigt, hat der ehemalige Arbeitgeber ein schlechtes Arbeitszeugnis ausgestellt oder es ist unklar, wer an dem Verkehrsunfall schuld war.
Nicht immer lässt sich solcher Ärger unkompliziert lösen. Manchmal ist es sinnvoll, einen Anwalt zu beauftragen, im schlimmsten Fall geht der Streit vor Gericht. Die Kosten rund um einen Rechtsstreit können schnell sehr hoch sein. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten und hilft dabei, das eigene Recht durchzusetzen.
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Rechtsschutz: Neue Verträge übernehmen Kosten noch nicht
Wenn sich Ärger anbahnt, ist es für einen Vertragsabschluss bereits zu spät. Denn eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für einen Rechtsstreit nur, wenn die Ursache eines Rechtsstreits zeitlich nach dem Vertragsabschluss zu finden ist. Und nicht nur das: Bei Rechtsschutzverträgen besteht in der Regel immer eine Wartezeit. Das heißt, die Versicherung übernimmt Leistungen erst ab einer bestimmten Zeit nach Vertragsabschluss. Nur für Opfer von Straftaten oder Verkehrsunfällen, im Verkehrs- und Strafrecht entfällt diese.
In den allermeisten Bereichen im Rechtsschutz liegt die Wartezeit bei drei bis sechs Monaten, abhängig vom Rechtsbereich und dem Versicherungstarif. In Ausnahmefällen, zum Beispiel im Familienrecht, kann sie auch weit mehr als ein Jahr betragen. Die gültigen Wartezeiten sind im Versicherungsvertrag zu finden.
Aber auch, wenn die Wartezeit vermeintlich vorbei ist, kann es passieren, dass die Versicherung die Kosten nicht übernimmt, weil sie die Ursachen des Rechtsstreits zeitlich anders einordnet. Begann der Rechtsstreit um das Arbeitszeugnis mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder erst mit Erhalt des Zeugnisses?
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Beim Dieselskandal beispielsweise war die Frage um die Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung häufig, ob das Kaufdatum des Autos der Beginn des Rechtsstreites war oder die Veröffentlichung des Skandals. Zu verhindern ist Streit um den Beginn eines Rechtsstreits nie gänzlich. Besteht ein Rechtsschutzvertrag schon lange, ist die Gefahr, dass es zu solchen Diskussionen kommt, geringer.
Rechtsschutz ohne Wartezeit: Sofort-Rechtsschutz kostet mehr
Vereinzelt gibt es Angebote für Rechtsschutz ohne Wartezeit, vor allem im Mietrecht. Diese Tarife nennen sich dann beispielsweise Sofort-Rechtsschutz. Flattert eine unverhältnismäßig hohe Nebenkostennachzahlung ins Haus, übernimmt die Versicherung dann zum Beispiel die Kosten, die rund um diese Nebenkostenabrechnung entstehen – auch, wenn der Versicherungsvertrag erst abgeschlossen wurde, nachdem die Abrechnung ankam. Diese Angebote sind jedoch sehr teuer und haben eine Mindestlaufzeit, zum Beispiel zwei Jahre. Ob sich die Gesamtkosten für den Vertrag dann noch mit den Kosten des Rechtsstreites rechnen, muss dann jeder für sich prüfen.
Eine weitere Ausnahme: Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, die Versicherung aber wechseln möchte, muss ebenfalls nicht mit einer neuen Wartezeit rechnen. Wenn zwischen dem alten und dem neuen Vertrag keine zeitliche Lücke besteht, wird die Vertragsdauer des alten Vertrages auf den neuen Vertrag angerechnet. Auf diese Weise wird ein Wechsel für Versicherte ohne zwischenzeitliche Auszeit überhaupt nur möglich. Dabei ist es aber wichtig, dass kein einziger Tag ohne Versicherung besteht. Am besten ist der neue Vertrag bereits unterschrieben, bevor der alte Rechtsschutzvertrag gekündigt wird.
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Hinzu kommt: Diese Regelung gilt nur für bestehende Rechtsschutzbereiche. Wenn zum Beispiel bisher nur Privatrecht abgesichert war, beim Wechsel nun auch Mietrechtsschutz mitversichert ist, gilt nur für Privatrecht keine Wartezeit.
Frühzeitig prüfen, ob eine Absicherung sinnvoll ist
Was heißt das jetzt für Sie? Wer überlegt, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, sollte das frühzeitig und unabhängig von Konflikten tun. Dabei hilft ein Blick auf die eigenen Lebensumstände:
- Gibt es ein Auto, das viel gefahren wird?
- Wie ist die berufliche Lage
- Wie ist die Wohnsituation?
- Wo könnte sonst noch derzeit Ärger drohen?
Wer kein Auto hat, braucht keine Verkehrsrechtsschutzversicherung, wer selbstständig ist, kann auf die Berufsrechtsschutzversicherung verzichten. Und auch viele Mieter leben harmonisch und frei von Konflikten mit ihren Vermietern. Kurz gesagt: eine Rechtsschutzversicherung ist kein Muss. Aber wer sich mit dem Schutz wohler fühlt, sollte mit dem Vertragsabschluss nicht zu lange warten.
Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Deutschlands führender Geldratgeber ist Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung.
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