Berlin. Spätestens drei Wochen vor der Wahl sollten die Wahlbenachrichtigungen ankommen. Fehlt sie, müssen Sie reagieren. Doch was ist zu tun?
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die vorgezogene Bundestagswahl hat begonnen. Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung. Für die Neuwahlen heißt das: Die Wahlbenachrichtigung sollte spätestens am 2. Februar bei Ihnen eingetroffen sein.
Wer fristgerecht eine Wahlbenachrichtigung erhält, kann sicher sein, im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein und ohne Probleme wählen zu können. Ist das nicht der Fall, sollten Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Gemeinde bzw. der zuständigen Behörde in Verbindung setzen, wie die Bundeswahlleitung auf ihrer Webseite mitteilt. Im Amt können Sie prüfen lassen, ob Sie ordnungsgemäß im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Falls das Verzeichnis fehlerhaft oder unvollständig sein sollte, haben Sie die Möglichkeit, zwischen dem 20. und 16. Tag vor der Wahl Einsicht in die Wählerverzeichnisse zu nehmen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.
Sind Sie im Wählerverzeichnis eingetragen, aber Ihre Wahlbenachrichtigung ist auf dem Weg zu Ihnen verloren gegangen, können Sie trotzdem am Wahltag im Wahlbüro mit Ihrem Personalausweis wählen. Gleiches gilt, wenn Sie die Wahlbenachrichtigung nach Erhalt verlegt haben.
Wahlbenachrichtigung kommt nicht an: Das könnten Gründe sein
Ein Umzug – sei es innerhalb Deutschlands oder ins Ausland – kann dazu führen, dass Ihre Eintragung aktualisiert werden muss. In der Regel werden deutsche Staatsbürger sowie andere EU-Bürger automatisch ins Verzeichnis aufgenommen, wenn sie mindestens sechs Wochen vor der Wahl an ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Wer jedoch zwischen sechs und drei Wochen vor der Wahl umzieht, muss aktiv einen Antrag stellen.
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Briefwahl ohne Wahlbenachrichtigung beantragen: So geht‘s
Am einfachsten geht es, wenn Sie persönlich bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder dem zuständigen Wahlamt vorbeischauen. Dort können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt mitnehmen. Bringen Sie dazu lediglich Ihren Personalausweis mit.
Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen, zum Beispiel per Brief, E-Mail oder Fax. Viele Gemeinden bieten auch praktische Online-Formulare an. Achten Sie darauf, die folgenden Angaben in Ihrem Antrag zu machen:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- falls bekannt, Ihre Nummer im Wählerverzeichnis
Der späteste Zeitpunkt für die Beantragung ist am Freitag vor der Wahl um 15 Uhr. In Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen Erkrankung, ist eine Beantragung auch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich. Beachten Sie jedoch, dass Sie in solchen Fällen einen entsprechenden Nachweis benötigen.