Düsseldorf. Ungewollt kinderlose Paare in NRW erhalten vorerst kein Geld mehr vom Land als Unterstützung bei künstlichen Befruchtungen. Das ist der Grund.

Das Land Nordrhein-Westfalen streicht die finanzielle Förderung von ungewollt kinderlosen Paaren. Das hat eine Sprecherin auf Nachfrage am Mittwoch bestätigt. Die Sprecherin erklärte, das Land NRW reagiere damit auf die Bundesregierung, die „ohne vorherige Absprache mit den Ländern“ die Fördermittel des Bundes „massiv“ gekürzt habe.

„Der Bund ist bei der gemeinsamen Förderung der Kinderwunschbehandlung kein verlässlicher Vertragspartner mehr“, teilte am Mittwoch das NRW-Familienministerium mit. Bereits für 2024 hatte der Bund angekündigt, Fördermittel zu senken, sagte die Sprecherin. Aus dem jüngst beschlossenen Bundeshaushalt für 2025 gehe aber nun hervor, dass die Mittel erneut gesenkt werden sollen. Das kann das Land NRW „nicht mehr kompensieren“

Kinderwunschbehandlung war in NRW ein Prestigeprojekt der FDP

Der Bund und bislang 12 der 16 Bundesländer forderten bis dato ungewollt kinderlose Paare unter bestimmten Voraussetzungen bei künstlichen Befruchtungen, weil die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten dafür seit 2004 nur noch zur Hälfte tragen.

Die staatliche Förderung der sehr teuren Kinderwunschbehandlung war ab 2019 ein Prestigeprojekt der früheren schwarz-gelben Landesregierung. „Der Kinderwunsch darf nicht am Geld scheitern“, sagte damals NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP). Fünf Jahre später ist das beliebte Angebot ausgesetzt worden. Nun wurde es komplett gestrichen.

Land NRW: „Landesregierung ist sich bewusst, dass sie viele enttäuscht“

„Jährlich werden in Nordrhein-Westfalen rund 7000 Förderanträge gestellt und zu 95 Prozent bewilligt“, teilte das NRW-Familienministerium mit. „Das Land geht zum Zeitpunkt der Antragsbewilligung für den Bundesanteil in Vorleistung und hat dafür im darauffolgenden Jahr gegen den Bund einen Anspruch auf Erstattung“, erklärte die Ministeriumssprecherin. 2023 seien so noch rund 2,165 Millionen Euro vom Bund nach NRW geflossen. Für 2024 seien die Mittel um ein Drittel gekürzt worden, „ohne vorherige Absprache mit dem Land“, teilte das Ministerium mit. Lesen Sie auch: Steuereinbruch: Was steht in NRW jetzt auf der Kippe?

„Die Landesregierung ist sich darüber bewusst, dass dies viele Interessierte enttäuscht“, teilt das Ministerium mit. Man könne aber keine neuen Anträge mehr bewilligen, weil man sonst sozusagen auf den Ausgaben sitzen bleiben würde - dazu gebe es auch im NRW-Haushalt keine ‚Luft‘. Sei ein Antrag bewilligt, hätten Antragsteller innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung den Anspruch darauf, dass ihnen das Geld ausgezahlt werde, wenn sie innerhalb eines Jahres die Kinderwunschbehandlung durchführen, erklärte die Sprecherin. Weil das Geld vom Bund nun fehlt, könne das Land Anträge auf Kinderwunschbehandlung nicht mehr bewilligen. Das für 2024 vom Bund zugeteilte Geld sei „ausschließlich für Anträge ausgezahlt worden, die bereits 2023 gestellt worden waren“, erklärte die Sprecherin.

Das Portal für die Antragstellen sei deshalb geschlossen worden, teilte das Ministerium mit. Die endgültige Entscheidung, ob die Förderung endgültig gestoppt sei, obliege jedoch dem Landtag NRW, sagte die Sprecherin. Die Beratungen für den Landeshaushalt für 2025 laufen derzeit. Lesen Sie auch: Kinderwunschbehandlung: Neue Probleme für verzweifelte Paare

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(dae)