Düsseldorf. Trotz großer Nachfrage haben Paare in NRW kaum noch Chancen auf die Förderung einer Kinderwunschbehandlung. Hier sind die Gründe dafür.

Die staatliche Förderung der sehr teuren Kinderwunschbehandlung war ab 2019 ein Prestigeprojekt der früheren schwarz-gelben Landesregierung. „Der Kinderwunsch darf nicht am Geld scheitern“, sagte damals NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP). Fünf Jahre später ist das beliebte Angebot ausgesetzt worden.

Stopp für Anträge: Bisher 1500 enttäuschte Paare

„Potentielle Fördernehmende erhalten die Information, dass eine Antragstellung nicht mehr möglich ist, Geschätzt wurde circa 1.500 Paaren mitgeteilt, dass die Förderung von Kinderwunschbehandlungen ausgesetzt ist“, schreibt NRW-Familienministerin Josefine Paul (Grüne) in einem Bericht an den Familienausschuss des Landtags.

Dahinter steckt ein Streit zwischen dem Land NRW und dem Bund über die Finanzierung. Laut Ministerin Paul hatte die Bundesregierung schon im vergangenen Jahr „ohne vorherige Absprache mit den Ländern“ angekündigt, ihre Fördermittel für das Jahr 2024 auf rund 70 Prozent des Förderbetrages von 2023 zu kürzen.

Für NRW liegt der Schwarze Peter beim Bund: Er fahre seine Förderung immer weiter zurück

Die Lage ist offenbar noch komplizierter geworden: Am 17. April 2024 habe der Bund angekündigt, dass auch das für 2025 zugesagte Geld noch einmal deutlich abgesenkt werde. Für 2025 stelle Berlin NRW nur noch 30 Prozent der ursprünglichen Mittel zur Verfügung, erklärte Josefine Paul. Das entspriche rund 649.000 Euro für NRW. Die Landesregierung habe noch nicht abschließend geklärt, wie sie mit dieser Situation umgehen werde. Tatsache ist: Die Aussetzung der Förderung trifft alle, die jetzt einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster stellen möchten.

„Das ist eine blöde Situation“, sagte Josefine Paul am Donnerstag im Ausschuss. Klar sei: Die hohen Antragszahlen der vergangenen Jahre dürften „nicht mehr realisierbar“ sein.

Ständig steigende Nachfrage nach Förderung

Wie gut die Förderung bisher angenommen wurde, zeigt ein Blick auf die Zahlen der vergangenen Jahre: Zum Start im Jahr 2019 wurden rund 1100 Anträge gestellt. Zuletzt waren es jedes Jahr rund 7000, so die Landesregierung. Insgesamt seien 28.443 Förderanträge gestellt worden. 95 Prozent seien dann auch bewilligt worden.

Lesen Sie hier, was eine Kinderwunschbehandlung kostet.

FDP-Familienexperte Marcel Hafke regte an, über eine eigene Landesförderung nachzudenken. NRW könne zum Beispiel an der bisherigen 50 Prozent-Finanzierung festhalten. Dennis Maelzer (SPD) brachte eine Härtefallregelung ins Gespräch. Denkbar sei es, das Geld künftig nach sozialen Kriterien zu verteilen.

Ein Monitor zeigt in einem Kinderwunschzentrum eine so genannte „Intrazytoplasmatische Spermieninjektion“). Dabei wird einer Eizelle ein Spermium injiziert. Im Hintergrund sitzt eine Biologin an dem Mikroskop und steuert den Vorgang.
Ein Monitor zeigt in einem Kinderwunschzentrum eine so genannte „Intrazytoplasmatische Spermieninjektion“). Dabei wird einer Eizelle ein Spermium injiziert. Im Hintergrund sitzt eine Biologin an dem Mikroskop und steuert den Vorgang. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Klaus-Dietmar Gabbert

Kinderwunschbehandlung kostet unter Umständen so viel wie ein Kleinwagen

Die Kinderwunschbehandlung besteht oft aus mehreren Behandlungen. Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren drei Behandlungen. Allerdings unter Bedingungen: Das Paar muss verheiratet sein, beide müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Die Frau darf höchstens 39 Jahre alt sein, der Mann höchstens 49 Jahre alt. Dann übernimmt die Krankenkasse mindestens 50 Prozent.

NRW und der Bund federten bisher die finanziellen Belastungen für die Paare ab. Sie übernahmen die Hälfte des Eigenanteils. Kostet eine Behandlung zum Beispiel 4000 Euro, dann liegt der Eigenanteil bei 2000 Euro, der Zuschuss dazu beträgt 1000 Euro. Unverheiratete Paare haben nur dann Aussicht auf Förderung, wenn sie in einer „verfestigten Lebensgemeinschaft“ leben. Sie bekommen vom Bund und von NRW 25 Prozent für den ersten bis dritten Behandlungs-Versuch und für den vierten Versuch maximal die Hälfte ihres Eigenanteils.

Mehr zum Thema