Düsseldorf. SPD und FDP zücken im Besetzungsstreit um das OVG-Präsidentenamt in NRW das schärfste Schwert: Ein Untersuchungsausschuss kommt.

Der monatelange Besetzungsstreit um das Präsidentenamt beim Oberverwaltungsgericht (OVG) soll in einem Untersuchungsausschuss des Landtags aufgearbeitet werden. Wie unsere Redaktion am Dienstag aus Fraktionskreisen erfuhr, haben sich SPD und FDP auf die Einsetzung des Gremiums verständigt.

Damit müssen sich der angeschlagene NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) und weitere Mitglieder der Landesregierung in den kommenden Monaten darauf einstellen, wahrheitsgemäß vor dem Ausschuss aussagen zu müssen. Zudem muss die interne Kommunikation der Landesregierung zu der umstrittenen Besetzung offengelegt werden.

Limbach-Affäre: U-Ausschuss arbeitet parallel zum Bundesverfassungsgericht

Untersuchungsausschüsse gelten als das „schärfste Schwert“ der Opposition. Sie haben gerichtsähnliche Befugnisse und können gegen den Willen der Parlamentsmehrheit eingesetzt werden. Es gehe um die politische Aufarbeitung der Mauschel-Vorwürfe und die Frage, ob Limbach den Landtag belogen hat, hieß es aus Fraktionskreisen. Die finale juristische Bewertung bleibe davon unberührt und sei Sache des Bundesverfassungsgerichts. Zeugenaussagen und Beweismittel des U-Ausschusses sind aber auch gerichtsverwertbar, was die Sache auch für Karlsruhe interessant macht.

Ein bei der Auswahlentscheidung unter dubiosen Umständen übergangener Bundesrichter hat bereits vor Wochen in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Bestenauslese eingelegt. Das OVG-Präsidentenamt bleibt deshalb vorerst weiter verwaist.

Der „Freispruch“ für Limbach wird von anderen Gerichten angezweifelt

Das OVG selbst hatte am 1. März überraschend klar entschieden hatte, dass eine Bekannte von Limbach neue Präsidentin in Münster werden darf. Vorwürfe einer „manipulativen Verfahrensgestaltung“, die zuvor das Verwaltungsgericht Münster festgestellt hatte, hätten sich nicht als belastbar erwiesen. Auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das Limbachs Besetzung als rechtswidrig eingestuft hatte, wurde aufgehoben. Geklagt hatten ein Abteilungsleiter des Justizministeriums, der den Präsidentenposten eigentlich bekommen sollte, und eben jener Bundesrichter, dem die höchste Rechtsprechungskompetenz im Bewerberfeld bescheinigt wird.

Unter Juristen sorgt für erhebliche Irritationen, dass nicht einmal eine „Eidesstattliche Versicherung“ des Bundesrichters beim OVG den Verdacht erhärten konnte, die Landesregierung habe sich vorab auf die Limbach-Bekannte festgelegt. In dem dreiseitigen Dokument wird detailliert geschildert, wie noch vor Eingang von Dienstbeurteilungen der Bundesrichter bedrängt wurde, seine Bewerbung zurückzuziehen.

OVG-Besetzungsstreit: Wurde ein aussichtsreicher Kandidat bedrängt?

Sogar das Bundesverwaltungsgericht distanzierte sich jüngst in einem anderen Fall ausdrücklich von dem OVG-Beschluss, der in der schwarz-grünen Koalition als „Freispruch“ für Limbach gelesen worden war. In einem Urteil zum Streit um die Vergabe eines Dienstpostens beim Bundesnachrichtendienst (BND) listeten die Bundesrichter Kriterien für ein korrektes Besetzungsverfahren auf: „Der Dienstherr muss sich fair und unparteiisch gegenüber allen Bewerbern verhalten“, heißt es in dem Beschluss wörtlich. Dann der Querverweis: Anderer Auffassung sei offenbar das OVG in NRW. Unter Richtern ist von einer „Klatsche“ die Rede.