Düsseldorf. Nach der monatelangen Affäre um eine Duz-Bekanntschaft des Ministers spricht das Oberverwaltungsgericht ein überraschend klares Urteil.

In der seit Monaten andauernden „Vetternwirtschaft-Affäre“ um Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) am Freitag ein überraschend klares Urteil gefällt. Die seit Juni 2021 vakante OVG-Präsidentenstelle durfte mit einer Duz-Bekanntschaft des Ministers besetzt werden.

Es bestünden für die Annahme, Limbach habe das Auswahlverfahren manipulativ gestaltet, „keine belastbaren Anhaltspunkte“, so der 1. Senat in seinem Urteil. Daran ändere auch nichts die Tatsache, dass der Justizminister vorab informelle Bewerbungsgespräche geführt habe. Das OVG hob damit zwei Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Münster auf, die Limbachs Besetzung als rechtswidrig eingestuft hatten. Das Urteil ist unanfechtbar.

OVG sieht keine Anhaltspunkte für manipulatives Auswahlverfahren

Eine Duz-Bekanntschaft von Limbach, die ihr Interesse am OVG-Präsidentenamt kurz nach dessen Amtsantritt bei einem privaten Abendessen im Juli 2022 ankündigte und nachträglich ins eigentlich abgeschlossene Bewerbungsverfahren einsteigen konnte, hatte den Zuschlag bekommen. Zwei aussichtsreichen Mitbewerbern legte Limbach noch vor Kenntnis aller Dienstbeurteilungen in Vier-Augen-Gesprächen nahe, ihre Bewerbung zu überdenken. Auch Staatskanzleichef Nathanael Liminski (CDU) führte mit Limbachs Favoritin und einem weiteren Bewerber vertrauliche Gespräche, in denen beide für sich hätten „werben“ wollen. Die leer ausgegangenen Konkurrenten klagten.

Richterbesetzungen sollen eigentlich nicht nach politischen und persönlichen Vorlieben erfolgen

„Unsere Bedenken bezüglich der Fairness und Transparenz des Verfahrens sind durch das heutige Urteil allerdings nicht ausgeräumt worden“, kommentierte der Rechtsausschuss-Vorsitzende im Landtag, Werner Pfeil (FDP), das letztinstanzliche Urteil am Freitag. SPD-Rechtspolitikerin Elisabeth Müller-Witt sprach davon, Limbach habe „noch einmal Glück gehabt“, für die Justiz gleichwohl bleibenden Schaden angerichtet.

Richterbesetzungen in NRW sollen eigentlich nach dem Prinzip einer objektiven Bestenauslese und nicht nach politischen oder persönlichen Vorlieben der jeweiligen Regierung erfolgen. Zuständig ist die Fachabteilung im Justizministerium, die nach objektiven Kriterien einen Personalvorschlag für die unabhängigen Obergerichte erarbeitet, den der Minister anschließend vom Kabinett verabschieden lässt.

Limbachs Bekannte ist eine frühere Richter-Kollegin, die schon lange nicht mehr in der Justiz tätig ist und heute als Abteilungsleiterin im NRW-Innenministerium arbeitet. Sie kann nun das OVG-Präsidentenamt antreten. Das Besetzungsverfahren hatte zu erheblichen Turbulenzen geführt. Die „Neue Richtervereinigung“, ein Zusammenschluss von Richtern und Staatsanwälten in NRW, nannte die Vorgänge einen „Skandal“ und hatte Limbach den Rücktritt nahegelegt.

Die CDU-Ladntagsabgeordnete Angela Erwin (CDU), Vorsitzende des Innenausschusses, sieht in dem Urteil vom Freitag die volle Bestätigung, „dass für die vakante Präsidentenstelle des OVG die am besten geeignete Kandidatin in einem fairen Verfahren ausgewählt wurde“. SPD und FDP hätten gegenüber Limbach „haltlose persönliche Vorwürfe über ein Näheverhältnis konstruiert“, das es zwischen dem Minister und der künftigen OVG-Präsidentin nicht gebe.