Berlin. Für Bürger gibt es ab Oktober einige wichtige Änderungen – Mieter, Studierende und Autofahrer sind unter anderem betroffen. Der Überblick.

Der Monatswechsel bringt für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland einige Änderungen mit sich: Im Oktober werden die Uhren auf Winterzeit umgestellt, Studierende bekommen mehr Geld und Autofahrer müssen sich auf eine neue Regelung einstellen. Lesen Sie hier, welche weiteren Neuerungen im Oktober auf Sie zukommen.

Die Uhren werden umgestellt: Sommerzeit endet, Winterzeit beginnt

Nach Rekordtemperaturen geht der Sommer zu Ende, der Herbst ist längst eingeläutet. Mit ihm kommt auch die Umstellung auf die Winterzeit. In der Nacht vom 26. auf den 27. Oktober 2024 werden die Uhren um 03 Uhr auf 02 Uhr eine Stunde zurückgestellt.

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Studierende dürfen sich über mehr BAföG freuen

Ab Oktober erhalten Studentinnen und Studenten mehr BAföG. Erhöht wird der Satz um 5 Prozent. Der Grundsatzbedarf steigt somit auf insgesamt 475 Euro. Für Studierende, die nicht mehr zu Hause wohnen, erhöht sich die Wohnkostenpauschale auf 380 Euro. Demnach steigt der Förderungshöchstbetrag um 58 Euro auf 992 Euro.

Studienanfänger unter 25 Jahren aus ärmeren Haushalten haben zudem die Möglichkeit, eine Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro zu beantragen. Diese Einmalzahlung soll Studienanfängern, die vor dem Beginn ihres Studiums entweder selbst oder in der Familie Sozialleistungen bezogen haben, den Start in die akademische Laufbahn erleichtern. Der Anspruch ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die Details gibt es einfach erklärt beim Deutschen Studierendenwerk.

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Verbot einiger Winterreifen wird eingeführt

Autofahrer sind ab Oktober dazu verpflichtet, Winterreifen mit einem „Alpine“ Symbol zu fahren. Das Symbol ist eine kleine Schneeflocke, die an jeder Seite der Autoreifen angebracht ist. Ältere Reifen mit dem Zeichen „M+S“ (Matsch und Schnee) dürfen nicht mehr gefahren werden. Bei Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 60 Euro anfallen und bei weiteren Vergehen, wie zum Beispiel einer Behinderung im Straßenverkehr, droht ein Bußgeld von bis zu 120 Euro.

Ein Alpine-Symbol auf Winter- und Ganzjahresreifen
Nur noch Winterreifen mit dem Alpine-Symbol gelten ab Oktober als Winterreifen. © dpa-tmn | Robert Günther

Deutsche Bahn: Berühmte Bahnstrecke wird wieder in Betrieb genommen

Auch bei der Deutschen Bahn kommt es im neuen Monat zu Änderungen. Die beliebte Strecke zwischen Berlin und Paris wird wieder in Betrieb genommen. Der Nightjet bringt Fahrgäste von Berlin nach Brüssel und macht auf seinem Weg Halt in Köln und Paris.

Kölner Hauptbahnhof für Zugverkehr gesperrt
Deutsche Bahn: Strecke Paris-Berlin wird wiederbelebt. © DPA Images | Thomas Banneyer

Außerdem kündigt die Bahn an, dass die App „DB Bauarbeiten“ und die dazugehörige Webseite ihren Dienst einstellen. Baubedingte Fahrplanänderungen werden künftig nur noch unter www.bahn.de/bauarbeiten veröffentlicht.

Wohnungseigentürmer und Mieter: Neue Regelungen

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch bekannt als Heizungsgesetz – sieht vor, dass künftig für mehr Gebäude Heizungsüberprüfungen notwendig sind. Diese Pflicht wird eingeführt, damit Heizungsanlagen in Zukunft gut und effizient funktionieren können. Betroffen sind Mehrfamilienhäuser mit mehr als sechs Wohnungen. Mieter müssen sich allerdings nicht selbst kümmern.

Eine weitere Änderung gibt es bei dem Thema Balkonkraftwerke. Vermieter konnten die Anbringung bislang untersagen. Das soll sich nun ändern: Künftig haben Mieter einen Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Vermieter dürfen dieses Vorhaben nur noch aus einem triftigen Grund ablehnen.

Der Boom bei Balkonkraftwerken hält an
Stecker-Solaranlagen für den Balkon können die eigene Stromrechnung senken. Ihre Zahl ist zuletzt stark gestiegen. © DPA Images | Sven Hoppe

Auf Eigentümer kommt eine weitere Neuerung zu. Bisher brauchte man, um eine Wohnungseigentümerversammlung virtuell abhalten zu dürfen, eine einstimmige Zustimmung aller Eigentümer. In Zukunft soll diese Hürde gesenkt werden, um die Treffen online abhalten zu dürfen. Eine Dreiviertelmehrheit soll künftig bereits ausreichen. Hier muss allerdings sichergestellt werden, dass Eigentümer genauso gut ihre Rechte online geltend machen können wie bei einem Präsenztreffen.