Berlin. Seit dem 1. Januar können alle Krankenversicherte eine sogenannte Gesundheits-ID beantragen. Was das bringt und wie es funktioniert.
- Seit dem 1. Januar 2024 müssen die Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Gesundheits-ID zur Verfügung stellen
- Eine Gesundheitskarte braucht man damit nicht mehr
- Welche Prozesse durch die digitale Erneuerung erleichtert werden, lesen Sie hier
Sie gehört für die allermeisten Menschen in die Brieftasche, genauso wie der Personalausweis oder die Bankkarte: Die Rede ist von der Gesundheitskarte. Doch seit dem neuen Jahr gibt es eine Alternative, die deutlich weniger Platz als die Karte einnimmt: Seit 2024 können alle Krankenversicherten bei ihrer Krankenkasse eine sogenannte Gesundheits-ID beantragen. Mit dieser digitalen Neuerung werden Prozesse vereinfacht. Unter anderem muss die Gesundheitskarte beim Arzt nicht mehr vorgelegt werden. Wer jedoch weiterhin seine Gesundheitskarte nutzen will, kann dies auch tun.
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Gesundheitskarte: Diese Funktionen übernimmt künftig die Gesundheits-ID
Darüber hinaus können Versicherte mit der Gesundheits-ID folgende Funktionen auf dem Smartphone nutzen:
- E-Rezepte laden
- elektronische Patientenakte einsehen
- ab 2026 zum Ausweisen beim Arzt nutzen
„Dies ist ein wesentlicher Schritt in die kartenunabhängige Zukunft der Telematikinfrastruktur (TI)“, heißt es in einer Pressemitteilung der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik). Die Nutzung erfolgt über eine App. Das funktioniere ähnlich wie beim Online-Banking, so die Gematik.
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So soll die Gesundheits-ID vor Missbrauch geschützt werden
Auf der Internetseite der AOK heißt es dazu: „Die Gesundheits-ID ist Ihre digitale Identität im Gesundheitswesen, mit der Sie einfach und sicher elektronische Gesundheitsanwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen.“ Versicherte etwa bei der AOK können ihre Gesundheits-ID über die eigene „AOK Mein Leben“-App erstellen. Die Gesundheits-ID ist ein Code aus insgesamt sechs Stellen, den sie selbst erstellen können.
Sorgen um einen möglichen Missbrauch müssen sich Versicherte dabei nicht machen müssen. Über eine sogenannte 2-Faktor-Authentifizierung kann die Funktion davor geschützt werden, so die Gematik. „Möchte der Versicherte zum Beispiel seine E-Rezept-App nutzen, muss er dies in den meisten Fällen über die Online-Ausweisfunktion seines Personalausweises machen oder über seine elektronische Gesundheitskarte mit zugehöriger PIN.“
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Digitalisierung: So sollen möglichst viele Menschen erreicht werden
Die Gematik hat mit anderen Krankenkassen daran gearbeitet, die Anmeldung so komfortabel wie möglich zu gestalten, um möglichst viele Menschen zu erreichen - etwa durch den Verzicht auf die Karte bei der Anmeldung oder durch biometrische Merkmale. Für Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse, ist es entscheidend, dass digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept einen vergleichbaren Service bieten wie kommerzielle Apps, damit sie sich durchsetzen.
„Digitale Anwendungen im Gesundheitswesen kommen nur dann in Schwung, wenn sie einfach zu handhaben sind“, so Baas. Da der Gesundheitsausweis künftig das Eingangstor zu allen digitalen Diensten im Gesundheitswesen sein wird, ist es laut Baas „immens wichtig“, hier von Anfang an auf ein komfortables Verfahren zu setzen. Positive Beispiele aus Nachbarländern würden zeigen, dass mehr Menschen digitale Lösungen nutzen, wenn der Zugang möglichst einfach ist.
Dennoch betont die Gematik, dass die elektronische Gesundheitskarte trotz neuer Gesundheits-ID weiterhin gültig bleibt. Ob die Gesundheitskarte irgendwann komplett durch die GesundheitsID ersetzt wird, steht noch nicht fest.