Essen. Ein muslimischer Schüler darf in der Schule beten. Dieses Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ist auch auf den Pausenhöfen an Rhein und Ruhr Gesprächsthema.
Nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu Gebeten in der Schule hat die Diskussion die Pausenhöfe an Rhein und Ruhr erreicht. Unter den Schülern ist das Thema umstritten. Religionsfreiheit ist den meisten wichtig. Ein Gebetszimmer ausschließlich für Muslime sehen viele jedoch nicht als gangbare Lösung. Konsensfähig ist offenbar: „Wenn schon ein Gebetsraum, dann bitte für alle Religionen” , wie es etwa ein Duisburger Abiturient formuliert.
Schulleiter sehen dagegen skeptisch, was führende CDU-Politiker wie der bildungspolitische Fraktionssprecher im Bundestag, Stefan Müller, fordern: „Muslime sollen an Schulen beten dürfen, soweit der Schulbetrieb dadurch nicht gestört wird.” Sinnvoll seien Räume, in die sich alle Schüler zurückziehen könnten. Ein Essener Direktor reagierte hingegen abwehrend gegenüber der NRZ: „Ich möchte die Diskussion nicht haben, dann fordern hier gleich alle einen Gebetsraum. Dafür haben wir einfach keinen Platz.”
NRW-Schulministerin Barbara Sommer (CDU) indes begrüßte das Urteil: Es bestätige die bisherige Praxis im Land. „Wir wollen den muslimischen Schülerinnen und Schülern ermöglichen, ihren Glauben in den Schulalltag zu integrieren.” Sie plädiere für ein Miteinander der Religionen an den Schulen und „ein Klima des gegenseitigen Respekts”.
Das Berliner Verwaltungsgericht sprach am Dienstag einem Moslem das Recht zu, in seiner Schule zu beten. Die Schulverwaltung hatte ihm dies mit Verweis auf die religiöse Neutralität öffentlicher Schulen untersagen wollen. Das Verfahren geht demnächst vors Oberverwaltungsgericht.