An Rhein und Ruhr. Die Bundesregierung will das Waffenrecht verschärfen. Doch inwiefern schränkt das die Schützenvereine und ihre Tradition ein?

Nach dem Messerangriff in Solingen mit drei Todesopfern will die Bundesregierung durchgreifen und hat Maßnahmen angekündigt, die besonders bei großen Veranstaltungen für mehr Sicherheit sorgen sollen. Für das Sicherheitspaket haben das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium am Wochenende eine Formulierungshilfe an die Ampelfraktion geschickt. Darin geht es neben dem Asylrecht auch um eine Verschärfung des Waffenrechts. Bei vielen Schützenvereinen gehört traditionell auch ein Säbel oder ein Degen zur Uniform. Ist diese Tradition also gefährdet?

Hobby-Schützen können erstmal aufatmen. Denn immerhin soll es eine Ausnahmegenehmigung geben, die so auch das Schützenwesen vor Einschränkungen schützen würde. Ausnahmen kann es demnach dann geben, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt: „Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei (...) Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege oder der Ausübung des Sports oder einem allgemein anerkannten Zweck führen.“ Damit wären auch Schützenvereine abgedeckt, die bei Volksfesten mit Paradesäbeln auftreten.

So werden die Gewehre aufbewahrt

Für die Gewehre gebe es hingegen schon strenge Vorgaben, an die sich jedes Mitglied eines Schützenvereins halten muss, erläutert Andreas Appenzeller, Präsident des Schützenvereins Weselerwald und Umgebung, im Gespräch mit der Redaktion. „Die Gewehre gehören sowieso nicht uns, die leihen wir nur aus“, fügt er hinzu. Wenn der Verein sie aber dann doch selbst aufbewahrt, werden sie sicher verschlossen, versichert der Präsident. Das gehört bei meldepflichtigen Waffen zur Vorschrift. Ähnliches gelte auch für die Munition. „Die wird aber natürlich immer getrennt von den Waffen aufbewahrt.“

Dass die Schützenvereinstradition durch ein verschärftes Waffenrecht eingeschränkt werden könnte, habe man in dem Weseler Verein daher auch nicht befürchtet. Ebenso wenig wie im BSV Essen-Frohnhausen 1841. „Von den geplanten Änderungen sind die Schützenvereine nicht betroffen“, sagt die Vereinsgeschäftsführerin Heidrun Weber. „Ich befürworte es, dass das Waffenrecht verschärft wird. Aber in den Schützenvereinen wird zum Glück schon jetzt gut aufgepasst“, betont sie.

Ist das Gewehr Zuhause erlaubt?

In der Regel seien die Luftgewehre sicher an einem Ort verschlossen, die Munition werde separat aufbewahrt. Selten komme es jedoch vor, dass ein Mitglied des Schützenvereins sein Gewehr mit nach Hause nehmen muss. In solchen Fällen sei das Mitglied dazu verpflichtet, die Waffe in einem Tresor zu verschließen. „Und es wird auch kontrolliert, ob sich daran gehalten wird“, erklärt Weber.

Auch für „Gewerbetreibende (...), die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen“, soll die Ausnahmegenehmigung gelten. Das könnte unter anderem für Schausteller und Essensstände bei Großveranstaltungen relevant sein.