Köln. Der Drach-Prozess gilt als einer der spektakulärsten des Jahres. Am Montag lieferten sich Anwälte und Staatsanwaltschaft einen Schlagabtausch.
Am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach hat das Landgericht Köln mehrere Anträge der Verteidiger abgelehnt. In einem davon ging es um eine Aussetzung der Hauptverhandlung für wenigstens drei Wochen. Der Argumentation der Verteidigung, die Einsendung weiteren Aktenmaterials vor Beginn des Prozesses habe eine ausreichende Einarbeitung in den gesamten Fall zeitlich nicht ermöglicht, folge die Kammer nicht, sagte Richter Jörg Michael Bern am Montag.
Ebenso abgelehnt wurde ein Antrag, der Verteidigung Datenträger mit akustischen Aufzeichnungen des Prozesses auszuhändigen, Datenträger entsprechend zu bespielen oder eigene Aufnahmen der Anwälte zu erlauben. Ein solcher Schritt sei weder aus „Rechtsgründen noch auch Zweckmäßigkeitsgründen“ geboten, erklärte Richter Bern. Beide Anträge waren gleich zu Beginn des Prozesses in der vorangegangenen Woche gestellt worden.
Drach-Prozess: Schlagabtausch zwischen Verteidiger und Staatsanwaltschaft
Drach werden in dem Verfahren Überfälle auf vier Geldtransporter in Köln, Frankfurt am Main und Limburg vorgeworfen. Bei zwei der Taten soll er jeweils einen Wachmann angeschossen haben. Die Anklage lautet unter anderem auf versuchten Mord und besonders schweren Raub. Der 61-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Ein mutmaßlicher Komplize ist in dem Verfahren mitangeklagt.
Vor allem zwischen dem Anwalt des Mitangeklagten und der Staatsanwaltschaft entwickelte sich am zweiten Verhandlungstag ein Schlagabtausch. Verteidiger Wolfgang Heer monierte ein „Chaos“ in der „Aktenführung“ der Behörde, das unverzüglich behoben werden müsse. Der Verteidigung fehlten etwa Aufnahmen von einem Tatort. Die Umstände sprächen für eine „schludrige Aktenführung“. Die Staatsanwaltschaft widersprach dem. Sie wisse nicht, ob die Verteidigung glaube, die Staatsanwaltschaft hocke auf einer „Kiste mit geheimen Ermittlungen“, sagte die Staatsanwältin. Aber natürlich sei sämtliches Material weitergeleitet und nichts zurückgehalten worden.
Drach hatte 1996 den Erben der Hamburger Tabak-Dynastie Reemtsma, Jan Philipp Reemtsma, entführt und ihn später gegen Lösegeld wieder freigelassen. Für die Tat wurde er einst zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Anfang 2021 war er wegen des Verdachts auf die Überfälle in den Niederlanden festgenommen worden.
Prozess in Köln: Drach will sich nicht zu Vorwürfen äußern
Zu den Überfall-Vorwürfen will sich der 61-Jährige vor Gericht nicht äußern. Das haben seine Anwälte erklärt. Drach werde von seinem Schweigerecht Gebrauch machen und weder zu seiner Person noch zur Sache Angaben machen. Die Anwälte hatten zudem vor dem Prozess erklärt, dass sie einen Freispruch erwarteten. Es gebe keinerlei stichhaltige Beweise gegen ihren Mandanten.
Im Falle einer Verurteilung steht für Drach neben einer hohen Freiheitsstrafe auch die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Raum. Den zweiten Verhandlungstag verfolgte der 61-Jährige ruhig von seinem Platz aus. (dpa)