Doel/Lingen. Das zuständige Bundesamt hat einen Widerspruch gegen eine Lieferung von nach Belgien abgewiesen. Die Umweltschützer ziehen nun vor Gericht.
Wegen des Transportes von Brennelementen ins umstrittene belgische Atomkraftwerk Doel zieht der nordrhein-westfälische Landesverband des BUND vor das Verwaltungsgericht Frankfurt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hatte zuvor einen Widerspruch der Umweltschützer gegen eine zwischenzeitlich auch schon erfolgte Lieferung von 52 Urandioxid-Brennelementen vom niedersächsischen Lingen nach Doel zurückgewiesen.
„Hier gibt es grundsätzlichen Klärungsbedarf“, erklärte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen gegenüber der Redaktion (12. Juli 2021). Den Angaben zufolge wurde der Widerspruch abgewiesen, weil „der Schutz von Mensch und Umwelt vom Atomgesetz nicht erfasst“ werde. Umweltbezogene Bestimmungen würden nicht verletzt, ergo sei der BUND als Umweltverband nicht widerspruchsbefugt, heißt in dem sechsseitigen Widerspruchsbescheid.
Atommeiler steht 120 Kilometer von der Grenze zu NRW
Die Umweltschützer halten das für ene absurde Argumentation. Der BUND-Bundesvorsitzende Olaf Bandt hat sich eingeschaltet. „Anstatt den wichtigen Sachverhalt inhaltlich zu prüfen, hat es sich das Bundesamt leicht gemacht und gesagt, es fehle der Umweltbezug“, schimpfte Bandt. Ein Unfall mit katastrophalen Auswirkungen für Mensch und Natur sei aber „bei jedem Atomkraftwerk jederzeit möglich“.
Zumal in Doel, meint Klaus Brunsmeier vom BUND-Landesvorstand NRW. Das im Februar 1975 in Betrieb genommene Kraftwerke gelte als „Pannenreaktor“ und sei „bekannt für Rissbildung“. BUND-Geschäftsleiter Jansen weist daraufhin, dass sich der Meiler nur 120 Kilometer von der Grenze zu Deutschland und NRW befindet: „Ein mit deutschen Brennelementen verursachter Gau hätte ganz gravierende Folgend für Umwelt und Menschen bei uns.“
Verbände reichten Strafanzeigen gegen Betreiberfirma ein
Laut Unterlagen des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung waren die Transporte der Brennelemente bereits Mitte Januar erfolgt - trotz des am 7. Januar eingelegten Widerspruchs der Umweltschützer. Der BUND und andere Verbände gehen davon aus, der fristgerecht eingelegte Widerspruch aufschiebende Wirkung hätte haben müssen. Gegen Verantwortliche von ANF, der Betreiberfirma der Lingener Brennelemente-Fabrik, wurden mehrere Strafanzeigen eingereicht.