An Rhein und Ruhr. Über Fleisch- und Wurstwaren kann die Afrikanische Schweinepest übertragen werden. Essensreste müssen auf Rastplätzen gut entsorgt werden.
Angesichts der sich in Polen ausbreitenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) drängt auch die nordrhein-westfälische Landesregierung zur Wachsamkeit. „Gerade auf Rastplätzen entlang der Reiserouten zwischen Ost und West ist Sorgfalt beim Umgang mit Lebensmitteln angezeigt“, mahnte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) an diesem Sonntag (8. Dezember 2019). In NRW dürfte hier insbesondere die Bundesautobahn 2 gemeint sein.
Essensreste müssten in geschlossenen Abfallkörben entsorgt werden, damit Wildschweine nicht drankämen, heißt es im Umweltministerium. Das für Menschen ungefährliche ASP-Virus kann über nicht erhitzte Fleisch- und Wurstwaren übertragen werden. Straßenmeistereien sind aufgefordert, Mülleimer und Zäune zu kontrollieren. Tote Wildschweine sollen umgehend an die Bereitschaftszentrale des Landesumweltamtes gemeldet werden, damit die Tiere untersucht werden können (Telefonnummer 0201/714488 oder per Mail an nbz@lanuv.nrw.de).
ASP-Ausbruch im vergangenen Jahr auch in Belgien
Von Wild- kann das Virus auf Hausschweine übertragen werden. Für die Tiere ist die Afrikanische Schweinepest fast immer tödlich. Bei einem Übergreifen der Tierseuche auf Deutschland fürchten Landwirte Exportbeschränkungen für Schweinefleisch und einen massiven Preisverfall. Es dürfte zu enormen wirtschaftlichen Einbußen kommen. Allein in NRW wurden zuletzt 6,91 Millionen Schweine gehalten – vor allem im Münsterland.
In Westpolen war ASP zuletzt etwa 40 Kilometer vor der deutschen Grenze bei Wildschweinen festgestellt worden. Im vergangenen Jahr gab es auch einen ASP-Ausbruch in Belgien. Sowohl dort - wie auch auf NRW-Seite der Grenze werden Wildschweine intensiv bejagt, um das Risiko einer Ausbreitung der Seuche zu minimieren. Das NRW-Umweltministerium hat die Schonzeit für Wildschweine bis zum 31. März 2021 aufgehoben. Zudem übernimmt das Land die Kosten der Trichinen-Untersuchung bei erlegtem Schwarzwild nicht nur in diesem, sondern auch im nächsten Jahr, teilte das Ministerium mit. (dum)