An Rhein und Ruhr. Maskenpflicht auf Mallorca, Corona-Zwangstest, Quarantäne – bei Reisenden sorgt das für Unsicherheit. Viele Rechtsfragen sind noch ungeklärt.

Wer derzeit eine Reise in Richtung Mallorca plant, hat Grund, verunsichert zu sein. Die strenge Maskenpflicht gibt es schon. Experten fordern Corona-Tests und Quarantäne für Rückkehrer von der Insel. Da kann dem Reisenden die Vorfreude auf den Urlaub schon vergehen.

Bleiben Umbuchung oder Stornierung als Möglichkeiten. Aber eine Reise wegen der Maskenpflicht stornieren? Ist das überhaupt möglich, ohne einen guten Teil der Reisekosten zu verlieren?

Erhebliche Beeinträchtigung für kostenlose Stornierung nötig

Eher nicht, meint Beate Wagner. „Für eine Stornierung einer Reise muss eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegen“, erklärt die Juristin und Expertin für Reiserecht der Verbraucherzentrale NRW. Eine solche Beeinträchtigung sei durch die Maskenpflicht eher nicht gegeben. Selbst wenn sich der Urlauber dadurch benachteiligt fühlt.


Denn die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gibt es hierzulande ebenfalls. Zudem kommt eine Stornierung nur bei Pauschalreisen in Betracht.

Ausnahmezustand in Sachen Reiserecht

Für die Juristin ist die derzeitige Situation ein Ausnahmezustand. „Die Situation wirft viele Rechtsfragen auf, die am Ende von Gerichten geklärt werden müssten“, sagt Beate Wagner. So könnte zum Beispiel die Maskenpflicht durchaus ein Reisemangel sein. Und damit ein Grund für eine Preisminderung. „Da wird man aber immer auf Einzelfälle schauen müssen“, erklärt sie.


Ein klarer Fall wäre es für sie, wenn Reisende am Urlaubsort in Quarantäne müssten. Besteht die Reise dann nur noch aus Hinflug, Isolation und Rückflug, wäre das Ziel des Urlaubs komplett verfehlt. Dann könnte man eine Erstattung der Reisekosten verlangen. Ob das auch der Fall wäre, wenn Rückkehrer erst nach dem Urlaub für zwei Wochen in Quarantäne müssten? „Ich weiß nicht, wie ein Gericht das beurteilen würde“, sagt Beate Wagner.

Generell rät die Expertin für Reiserecht dazu, sich vor Antritt einer Reise immer gut zu informieren, „in diesen Zeiten am besten mehrfach, da sich die Umstände ständig ändern“.

Teilweise kostenlose Stornierungen und Umbuchungen möglich

Die Reiseunternehmen bieten in der aktuellen Situation einige besondere Konditionen für ihre Kunden an. So können bei TUI etwa alle Reisen, die zwischen dem 14. Mai und dem 31. Juli neu gebucht werden oder schon gebucht worden sind, kostenlos umgebucht oder storniert werden, erklärt Pressesprecherin Susanne Stünckel. Ansonsten kommt das immer auf die Vertragsbedingungen an“, sagt sie. Bei Umbuchungen wären die entstehenden Kosten meistens recht überschaubar.

Auch andere große Reisedienstanbieter bieten ihre Kunden ähnliche Möglichkeiten zu kostenfreien Umbuchungen oder Stornierungen an. Wer also derzeit keine Lust auf eine Urlaubsreise hat, könnte zumindest an dieser Stelle noch Glück im Unglück haben.