An Rhein und Ruhr. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz war ein Meilenstein. Die Politik muss dafür sorgen, dass genug Personal verfügbar ist.
Der seit 2013 geltende Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr war gut und richtig. Aber dieser Anspruch funktioniert nur, wenn es auch Einrichtungen mit ausreichendem Personal gibt. Und daran mangelt es bekanntlich in NRW.
Angesichts der Lage müssen alle Beteiligten flexibel und unbürokratisch denken und handeln: Der Vorschlag der AWO will Kitas für Quereinsteiger öffnen – und nicht nur in Mönchengladbach arbeiten nun auch ausländische Erzieherinnen. All diese Wege sind richtig. Denn wenn alles so bleibt, wie es ist, bleiben die Kinder ohne Bildung und Erziehung. Das darf nicht sein.