Wesel/Hamminkeln. Das Land hat die für 2025 empfohlenen Grundsteuer-Hebesätze für Wesel, Hamminkeln, Schermbeck und Hünxe veröffentlicht. Was die Zahlen aussagen.
Die NRW-Finanzverwaltung hat jetzt für jede Kommune neue Hebesätze veröffentlicht, mit denen die Grundsteuerreform „aufkommensneutral“ umgesetzt würde – das heißt: Die Kommune würde mit diesen Hebesätzen insgesamt die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen wie bisher. Wie viel jetzt jeder einzelne Grundbesitzer für sein Eigentum konkret zahlen muss, kann noch niemand seriös sagen. Denn das hängt davon ab, auf welchen Wert die einzelnen Kommunen wie Wesel, Hamminkeln, Schermbeck und Hünxe für das nächste Jahr die Grundsteuer B tatsächlich festsetzen.
Vier Werte sind dort je Kommune zu finden: Der aufkommensneutrale Hebesatz der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke), der aufkommensneutrale Hebesatz der Grundsteuer B sowie die differenzierten zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke für den Fall, dass die Kommune von dieser vom Land auf den Weg gebrachten Option Gebrauch machen möchte. Die einzelnen Werte für die Grundsteuer B lassen sich an dieser Grafik ablesen, besonders in Wesel würde sie im Vergleich zum aktuellen Wert massiv ansteigen:
Wesel hat zuletzt 17 Millionen Euro aus der Grundsteuer eingenommen, Hamminkeln knapp 6,5 Millionen Euro. Diese Einnahmen würden gleich bleiben, wenn die vorgeschlagenen Hebesätze übernommen werden. Mehr als eine Empfehlung sind sie allerdings nicht, denn die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer: Sie wird von der Kommune erhoben, ihr Aufkommen bleibt in der Kommune und sie hat auch das Recht, den Hebesatz festzulegen. „Der Stadtrat entscheidet darüber, ob für die Grundsteuer B ein einheitlicher oder differenzierter Hebesatz festgelegt wird und wie hoch dieser sein wird“, betont Claudia Buschmann, Leiterin des Finanzamtes in Wesel.
So reagieren die Kämmerer von Wesel und Hamminkeln
Hamminkelns Kämmerer Robert Graaf will sich zur nächsten Ratssitzung am 3. Juli das Okay der Politik holen, keine differenzierten Hebesätze ab 2025 zu erheben. „Ich hätte erhebliche Probleme, die unterschiedlichen Sätze verfassungsgemäß darzustellen. Das ist das, was die Kommunen schon seit Jahren sagen.“ Für ihn ist vollkommen klar, dass es eine landeseinheitliche Regelung geben muss, in der die Steuer über den Messbetrag (Finanzverwaltung), und nicht über den Hebesatz (Kommune) festgelegt wird. Graaf: „Wir haben sonst jedes Jahr eine Klageflut, wenn so hohe Unterschiede bestehen. Das sind ja gigantische Werteverschiebungen.“ In Hamminkeln geht es um eine Verschiebungssumme von 630.000 Euro zugunsten der Gewerbe-Immobilienbesitzer.
Der Weseler Kämmerer Klaus Schütz spricht sich gegenüber der NRZ noch nicht klar für eine Variante aus, aber auch er hatte erst kürzlich Kritik an den unterschiedlichen Hebesätzen für Privatleute und Gewerbetreibende geäußert. Die Verwaltung will die neuen Zahlen erstmal genau analysieren, am Ende entscheidet die Politik. Schütz erwartet, dass die Auswirkungen für Einzelne sehr unterschiedlich ausfallen werden. Ein höherer Grundsteuer-Hebesatz bedeutet laut Schütz nicht automatisch, dass Grundstücksbesitzer am Ende auch mehr bezahlen müssen, denn durch die Reform hat sich auch die Bemessungsgrundlage geändert.