Kreis Wesel. Vom Zünsler befallenes Grün darf im Kreis Wesel in die Biotonne, kann aber auch über die Restmülltonne entsorgt werden. Es gibt aber Grenzen.

Es ist wieder Zeit für den Buchsbaumzünsler – die Raupen des invasiven Kleinschmetterlings fressen die Sträucher kahl. Viele Leute trennen sich jetzt deshalb von ihren Sträuchern. Doch wohin mit den Büschen? Das handhaben die verschiedenen Abfallverwertungsgesellschaften unterschiedlich. Anders als im Kreis Kleve darf der Strauchschnitt im Kreis Wesel in die Biotonne, erläutert Cornelia Bothen, Sprecherin der Kreis-Weseler Abfallgesellschaft. Wichtig sei dabei, dass der Deckel geschlossen ist. Die Kompostieranlage am Asdonkshof werde durch ihre hohen Temperaturen damit fertig. Auf den privaten Kompost sollte befallenes Grün aber keinesfalls.

Auch die Restmülltonne ist eine geeignete Möglichkeit, befallenes Grün zu entsorgen, es landet dann in der Müllverbrennung. „Falls größere Mengen anfallen: Bitte im fest geschlossenen Sack zum Wertstoffhof bringen und dort im Restmüll entsorgen“, rät Bothen. Wichtig ist, dass die Tiere nicht entweichen und andernorts Schäden anrichten können. Allerdings fallen für Restmüll am Asdonkshof Kosten an: Eine Kofferraumladung entspricht etwa einem halben Kubikmeter und wird mit neun Euro berechnet. Was für den Zünsler gilt, gilt auch für andere kranke Pflanzen, die etwa unter Pilzbefall leiden.